Merchant Services Terms (German)
Vielen Dank, dass Sie sich für Verifone als Dienstleister entschieden haben. Diese Bedingungen gelten für die verschiedenen Dienstleistungen, die wir Ihnen anbieten können.
In Ihrem Bestellformular bzw. Ihren Bestellformularen sind die von Ihnen ausgewählten Dienstleistungen sowie die geltenden Gebühren und Kosten im Einzelnen aufgeführt.
Wir können diese Bedingungen jederzeit ändern, einschließlich der Einführung neuer Gebühren und Entgelte oder der Änderung der Höhe oder der Grundlage aller oder eines Teils der Gebühren und Entgelte, wie in Teil A dargelegt.
Teil A: Bedingungen für die Geschäftsbeziehung
1. Wie die Vereinbarung funktioniert
1.1 Diese Bedingungen bilden zusammen mit dem Bestellformular eine rechtliche Vereinbarung zwischen Verifone und Ihnen. Das Bestellformular wird durch Verweis in diese Bedingungen aufgenommen und stellt einen Teil dieser Bedingungen dar. Verifone ist erst dann an ein Bestellformular gebunden, wenn Verifone eine solche Bestellung schriftlich akzeptiert hat oder Ihnen die bestellten Dienstleistungen geliefert oder anderweitig zur Verfügung gestellt, aktiviert oder in Rechnung gestellt hat.
1.2 Diese Bedingungen gelten für den Kauf, die Anmietung oder die Nutzung der Dienstleistungen, die von dem oder den auf Ihrem Bestellformular angegebenen Verifone-Unternehmen bereitgestellt werden. Beachten Sie, dass die Terminal Services, die Acquiring Services und die zusätzlichen Services für Deutschland von verschiedenen Verifone-Gesellschaften erbracht werden können und Sie demzufolge möglicherweise separate Rechnungen von verschiedenen Verifone-Gesellschaften erhalten. Sie haben Zugang zum Standard-Kundendienst von Verifone, den Sie über die auf Ihrem Bestellschein angegebenen Methoden erreichen können.
2. Allgemeine Bedingungen
2.1 Sie dürfen die Dienstleistungen nur für den vorgesehenen Zweck und in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Gesetzen, Regeln und Vorschriften sowie allen Regeln, die von einem anwendbaren Zahlungssystem auferlegt werden, und allen Spezifikationen, Dokumentationen oder anderen von Verifone bereitgestellten Anweisungen nutzen. Sie dürfen die Dienste nur im Rahmen einer rechtmäßigen Geschäftstätigkeit in dem abgedeckten Gebiet nutzen. Sie sind verpflichtet, Verifone und ihre verbundenen Unternehmen sowie deren Direktoren, leitende Angestellte, Mitarbeiter und Vertreter zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten von und gegen alle Kosten, Auslagen, Schäden, Ansprüche, Gebühren, Strafen, Bußgelder und andere Verluste, die sich aus Ihren Handlungen oder Unterlassungen in Bezug auf die Dienstleistungen oder diese Bedingungen ergeben.
2.2 Sie sind verpflichtet, Verifone die von Verifone angeforderten Informationen und Hilfestellungen zur Verfügung zu stellen, Verifone unverzüglich über alle Änderungen dieser Informationen zu informieren und diese Informationen jederzeit wahrheitsgetreu, genau, aktuell und vollständig zu halten. Verifone haftet nicht für Verluste, Forderungen oder andere Schäden, die aus fehlerhaften oder unvollständigen Informationen, die Sie Verifone zur Verfügung gestellt haben, aus Ihrem Versäumnis, Ihre Kontoinformationen zu sichern, oder aus Ihrem Versäumnis, anderweitig angemessen mit Verifone zu kooperieren, resultieren. Verifone kann Ihre Bestellungen stornieren und Ihren Zugang zu den Dienstleistungen ohne Vorankündigung sperren, wenn Sie diese Vorgaben verletzen.
2.3 Sie müssen uns über die Nutzung von Dienstleistern (mit Ausnahme von Verifone) informieren, und in dem von den einzelnen Zahlungssystemen geforderten Umfang müssen alle Dienstleister (i) alle für Dienstleister geltenden Sicherheitsstandards erfüllen und (ii) bei den betreffenden Zahlungssystemen registriert oder von diesen als konform anerkannt sein. Sie erklären sich damit einverstanden, die erforderliche Sorgfalt walten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle Ihre Dienstleister, Bevollmächtigten, Geschäftspartner, Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer mit Zugang zu Zahlungsinstrumentinformationen die Sicherheitsstandards einhalten. In dem von den einzelnen Zahlungssystemen geforderten Umfang müssen alle von Ihnen verwendeten Zahlungsanwendungen oder Software, die an der Verarbeitung, Speicherung, dem Empfang oder der Übermittlung von Zahlungsinstrumentinformationen involviert sind, (i) allen Sicherheitsstandards entsprechen, die für solche Zahlungsanwendungen oder Software gelten, und (ii) bei diesen Zahlungssystemen registriert oder von ihnen als konform anerkannt sein.
2.4 Verifone kann jede Komponente der Dienstleistungen jederzeit nach eigenem Ermessen ändern oder einstellen, vorausgesetzt, Verifone wird sich bemühen, Sie so rechtzeitig über eine solche Einstellung zu informieren, wie es unter den gegebenen Umständen wirtschaftlich vertretbar ist.
2.5 Indem Sie diesen Bedingungen zustimmen, ermächtigen Sie uns, während der Laufzeit dieser Bedingungen alle erforderlichen Bonitätsprüfungen in Bezug auf Sie und Ihre Direktoren, leitenden Angestellten, verbundenen Unternehmen, Auftraggeber und Bürgen (falls zutreffend) durchzuführen, und Sie werden uns auf Anfrage die erforderlichen Informationen und Dokumente (z. B. Aufzeichnungen und Jahresabschlüsse) zur Verfügung stellen. Wir sind gesetzlich verpflichtet, Sie, alle in Ihrem Namen handelnden Personen und alle wirtschaftlichen Eigentümer in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen zur Bekämpfung der Geldwäsche zu identifizieren. Dies schließt auch Aktualisierungen dieser Informationen ein. Bitte beachten Sie, dass die Bedingungen nicht vereinbart werden können, bevor wir unsere Sorgfaltspflichten erfüllt haben.
2.6 Sie sind nicht berechtigt, die Dienste (einschließlich Software) an Dritte zu vermarkten, zu vertreiben, zu verkaufen, abzutreten, zu verpfänden, zu unterlizensieren, zu verleasen oder anderweitig zu übertragen. Es ist Ihnen nicht gestattet, die Software nachzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu übersetzen, zu modifizieren, zu verändern oder davon abgeleitete Werke zu erstellen oder den Quellcode, die Algorithmen, Methoden oder Techniken, die in der hierin lizenzierten Software enthalten sind, zu ermitteln oder dies zu versuchen.
2.7 Sie dürfen keine Verifone-Marken, Handelsnamen, Logos, Patent- oder Urheberrechtsvermerke oder andere Hinweise oder Markierungen entfernen oder verändern und keine anderen Hinweise oder Markierungen zu den Diensten hinzufügen. Mit Ausnahme der hierin ausdrücklich gewährten Lizenzrechte haben Sie keine Rechte, Titel oder Anteile an geistigem Eigentum, das in den Diensten enthalten ist, und Verifone behält sich alle hierin nicht ausdrücklich gewährten Rechte vor.
2.8 Sie sind verantwortlich für die separate Beschaffung der gesamten informationstechnischen Infrastruktur, die für den Zugriff auf die Dienste und deren Nutzung erforderlich ist, sowie für die Gewährleistung der Kompatibilität mit den Diensten. Verifone ist nur für das informationstechnische Netzwerk und die damit verbundene Hardware- und Softwareumgebung verantwortlich, die direkt von Verifone kontrolliert und gewartet werden, um Daten während der Bereitstellung der Dienstleistungen durch Verifone elektronisch zu speichern, zu verarbeiten oder zu übertragen. Verifone ist nicht verantwortlich für (i) Hardware in Ihrem Besitz oder Ihre IT Umgebung oder (ii) Prozessor-, Internet-, Netzwerk-, Point-of-Sale- oder ECR-Systeme oder andere Systeme außerhalb der Kontrolle von Verifone.
2.9 Verifone führt routinemäßige Wartungsarbeiten an ihren gehosteten Diensten durch und behält sich das Recht vor, diese Dienste ohne Vorankündigung abzuschalten, wenn eine Notfallwartung erforderlich wird. Verifone wird sich bemühen, geplante oder routinemäßige Wartungsarbeiten, die sich wesentlich auf die Dienste auswirken können, so weit wie möglich im Voraus anzukündigen.
2.10 Sie nehmen zur Kenntnis und erklären sich damit einverstanden, dass Verifone technische und Nutzungsdaten sowie andere Informationen in Verbindung mit Ihrer Nutzung der Dienstleistungen, einschließlich Informationen über Zahlungstransaktionen, erheben und verwenden kann. Diese Daten werden von Verifone für Datenanalysen und -optimierung, zur Erleichterung der Bereitstellung von Dienstleistungen, zur Bereitstellung von Updates, Support und anderen Dienstleistungen im Zusammenhang mit den betreffenden Dienstleistungen, zur Verbesserung der Dienstleistungen von Verifone und für andere rechtmäßige Zwecke gesammelt. Sie erkennen die grenzüberschreitenden Datenübertragungen von Verifone in Verbindung mit der Erfüllung ihrer Verpflichtungen unter diesen Bedingungen an und stimmen diesen hiermit zu.
2.11 Verifone kann Dienstleistungen von Drittanbietern in Verbindung mit den Dienstleistungen aktivieren, wie z.B. Tools zur Betrugsüberwachung und erweiterte Zahlungsmethoden. Verifone wird solche Daten übermitteln, die von dem Drittanbieter in Verbindung mit seinem Dienst angefordert werden. Sie müssen alle erforderlichen Mitteilungen machen und alle Rechte, Erlaubnisse und Zustimmungen einholen, die notwendig sind, damit Verifone diese Daten rechtmäßig an den Dienstanbieter übermitteln kann und Sie alle notwendigen Erlaubnisse oder Genehmigungen für diese Übermittlung erteilen können. Verifone ist nicht verantwortlich für die Handlungen oder Unterlassungen eines solchen Dienstleisters.
3. Gebühren und Steuern
3.1 Sie verpflichten sich, Verifone die im Bestellformular aufgeführten Gebühren für die Dienstleistungen zu bezahlen. Falls auf dem Bestellformular angegeben oder anderweitig von Verifone verlangt, müssen Sie eine Einzugsermächtigung bzw. ein entsprechendes SEPA-Mandat für die Zahlung von Gebühren, Kosten, Rückbuchungen und Rückerstattungen, die uns geschuldet werden, erteilen.
3.2 Alle Gebühren sind nicht erstattungsfähig und verstehen sich exklusive der anfallenden Steuern, es sei denn, sie werden von Verifone ausdrücklich und schriftlich als in der jeweiligen Gebühr enthalten ausgewiesen. Alle Gebühren sind gemäß den im Bestellformular festgelegten Zahlungsbedingungen fällig und zahlbar. Wenn im Bestellformular keine Zahlungsbedingungen festgelegt sind, ist die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der entsprechenden, von Verifone ausgestellten Rechnung fällig. Das Versäumnis von Verifone, eine Rechnung auszustellen, entbindet Sie nicht von Ihrer Verpflichtung zur Zahlung der Gebühren. Alle Zahlungen sind in der auf dem Bestellformular angegebenen Währung zu leisten, es sei denn, Verifone hat etwas anderes mit Ihnen vereinbart. Falls Sie die Gebühren bei Fälligkeit nicht bezahlen, ist Verifone berechtigt, (a) auf die überfällige Zahlung vom Fälligkeitsdatum bis zur Zahlung Zinsen in Höhe von 8,0 % pro Jahr zuzüglich des aktuellen Referenzzinssatzes der Europäischen Zentralbank oder des gesetzlich zulässigen Höchstsatzes zu erheben, je nachdem, welcher Satz niedriger ist; (b) die Dienstleistungen auszusetzen, wenn Sie länger als 30 Tage nicht zahlen; und (c) alle Rechtsmittel zu ergreifen, um die von Ihnen geschuldeten Beträge einzutreiben, einschließlich der Erstattung von Anwaltsgebühren und anderen Kosten oder Ausgaben, die bei der Eintreibung solcher Gebühren anfallen.
3.3 Wenn Sie es versäumen, Verifone oder einem ihrer verbundenen Unternehmen Gebühren, Entschädigungen oder andere Beträge, die unter diesen Bedingungen oder einer anderen Vereinbarung zahlbar sind, bei Fälligkeit zu zahlen, haben Verifone und jedes ihrer verbundenen Unternehmen das Recht, solche Gebühren, Entschädigungen oder andere Beträge mit allen Beträgen zu verrechnen, die von Verifone oder einem ihrer verbundenen Unternehmen an Sie unter diesen Bedingungen oder einer anderen Vereinbarung zahlbar sind.
4. Beendigung
4.1 Verifone kann diese Bedingungen kündigen und die Bereitstellung der Dienste einstellen, indem sie Ihnen eine schriftliche Mitteilung mit einer Frist von mindestens einem Monat im Voraus zusendet, (a) wenn Sie gegen eine Bestimmung dieser Bedingungen verstoßen und diesen Verstoß nicht während der Kündigungsfrist beheben, oder (b) jederzeit nach Ablauf der Mindestdienstzeit.
4.2 Wir können diese Bedingungen auch kündigen und die Bereitstellung der Dienste sofort und ohne Vorankündigung einstellen, wenn: (a) Ihr Unternehmen den Betrieb einstellt, Gegenstand eines Verwaltungs-, Auflösungs-, Reorganisations-, Insolvenz- oder Konkursverfahrens ist; oder (b) die Beendigung erforderlich ist, um einem Gesetz oder einer behördlichen Anordnung zu entsprechen.
4.3 Bei Beendigung dieser Bedingungen (a) sind Sie nicht mehr berechtigt, Bestellungen für Dienste aufzugeben; (b) gelten alle widerruflichen Lizenzen, die hierunter gewährt werden, als widerrufen; (c) enden alle Dienstbedingungen; und (d) überdauern alle Bestimmungen dieser Bedingungen, die zu den laufenden Verpflichtungen einer Partei führen oder die aufgrund ihrer Natur die Beendigung überdauern müssen, um ihren Zweck zu erfüllen, die Beendigung dieser Bedingungen.
4.4 Sie können diese Bedingungen mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich kündigen, wenn Verifone gegen eine Bestimmung dieser Bedingungen verstößt und diesen Verstoß nicht innerhalb der Kündigungsfrist oder wie anderweitig in den entsprechenden dienstespezifischen Bedingungen festgelegt, behebt.
5. Geltendes Recht und Streitbeilegung
5.1 Diese Bedingungen unterliegen den Gesetzen von England und Wales und sind in Übereinstimmung mit diesen auszulegen, es sei denn, dies ist durch die lokalen Gesetze im Abgedeckten Gebiet untersagt; in diesem Fall unterliegen diese Bedingungen den Gesetzen des Abgedeckten Gebietes und sind in Übereinstimmung mit diesen auszulegen. Ungeachtet des Vorstehenden unterliegen die im Vereinigten Königreich erbrachten Acquiring Services und alle auf die Acquiring Services anwendbaren Bedingungen den Gesetzen von England und Wales und werden in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt. Acquiring Services, die in einem anderen Land erbracht werden, und alle Bedingungen, die für Acquiring Services gelten, unterliegen deutschem Recht und sind entsprechend auszulegen, und es gilt das in Klausel 5.3 dargelegte Opt-out für Unternehmen. Die Rechte und Pflichten der Parteien aus diesen Bedingungen unterliegen nicht dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
5.2 Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Bezug von Dienstleistungen im Vereinigten Königreich werden von den Gerichten in England und Wales behandelt, es sei denn, wir beschließen, ein Verfahren an einem anderen Ort anzustrengen, unabhängig davon, ob dies zur gleichen Zeit geschieht oder nicht. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Bezug von Dienstleistungen in anderen Ländern werden ausschließlich von den Gerichten in München, Deutschland, behandelt. Alle Streitigkeiten, die sich auf andere Angelegenheiten beziehen, werden von den Gerichten des Landes behandelt, in dem das betreffende Verifone-Unternehmen, das die fraglichen Dienstleistungen erbringt, ansässig oder registriert ist.
5.3 Wenn Sie sich in Deutschland befinden: Die §§ 675d Abs. 1 bis 5, 675f Abs. 5 Satz 2, 675g, 675h, 675j Abs. 2, 675p und 675v bis 676 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs finden keine Anwendung. Wir haben andere Mitteilungsfristen vereinbart als in § 676b Absatz 2 BGB vorgesehen.
6. Änderung
6.1 Wir können diese Bedingungen jederzeit ändern, einschließlich der Einführung neuer Gebühren und Entgelte oder der Änderung des Satzes oder der Grundlage aller oder eines Teils der Gebühren und Entgelte. Wir werden Sie über Änderungen oder Ergänzungen über das entsprechende Verifone-Portal, per E-Mail an die in Ihrem Antrag oder Bestellformular angegebene Adresse oder auf andere Weise informieren, die geeignet ist, Sie über solche Änderungen oder Ergänzungen zu informieren. Alle Änderungen oder Ergänzungen gelten nur prospektiv. Sofern nicht außergewöhnliche Umstände vorliegen, die ein sofortiges Inkrafttreten der Änderungen erforderlich machen (z. B. die Notwendigkeit, ein Gesetz, eine Verordnung oder eine für uns geltende Zahlungsregelung einzuhalten), treten alle Änderungen oder Ergänzungen einen Monat nach einer solchen Mitteilung in Kraft, es sei denn, die Änderung bezieht sich auf Acquiring Services, die im Vereinigten Königreich erbracht werden; in diesem Fall treten die Änderungen oder Ergänzungen zwei Monate nach einer solchen Mitteilung in Kraft. Wenn Sie mit der Änderung nicht einverstanden sind, können Sie diese Bedingungen beenden, indem Sie uns vor dem Inkrafttreten der Änderung benachrichtigen. Wenn Sie dies nicht tun, gilt die Änderung als angenommen.
7. Datenschutz und Sicherheit
7.1 Dieser Abschnitt 7 gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten in Bezug auf (i) Sie, Ihre gesetzlichen Vertreter, internen Mitarbeiter, Agenten und Auftragnehmer, (ii) Kunden und (iii) alle anderen Personen, deren personenbezogene Daten im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Erfüllung dieser Bedingungen verarbeitet werden können. Wenn wir hier auf "Verantwortlicher", "Auftragsverarbeiter", "personenbezogene Daten", "betroffene Personen", "Verarbeitung" und "Aufsichtsbehörde" verweisen, haben diese Begriffe dieselbe Bedeutung, die sie in allen relevanten und aktuellen Datenschutzgesetzen haben, einschließlich des UK Data Protection Act 2018 und der Allgemeinen Datenschutzverordnung ((EU) 2016/679) ("Datenschutzgesetze"). Sie erkennen an, dass wir während der Laufzeit dieser Bedingungen personenbezogene Daten in Bezug auf Sie und/oder Ihre gesetzlichen Vertreter, internen Mitarbeiter, Agenten und Auftragnehmer erfassen können, um unseren gesetzlichen Verpflichtungen und denen, die sich aus diesen Bedingungen ergeben, nachzukommen. Wir erkennen an, dass Sie dasselbe in Bezug auf uns tun können. Wenn wir eine begründete Anfrage an Sie richten, verpflichten Sie sich, mit uns zusammenzuarbeiten, um (i) alle Anfragen der betroffenen Person, (ii) alle anderen Mitteilungen einer betroffenen Person bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und (iii) alle Mitteilungen einer Aufsichtsbehörde bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten oder der Einhaltung der Datenschutzgesetze zu erfüllen. Das Gleiche gilt für uns.
7.2 Wir werden personenbezogene Daten nur in Übereinstimmung mit der Datenschutzgesetzgebung , den Regeln des Zahlungssystems und diesen Bedingungen sammeln, verwenden, weitergeben oder anderweitig verarbeiten. In unseren Datenschutzhinweisen, die unter https://www.verifone.com/legal/gdpr-privacy-policy-uk-and-european-economic-area abrufbar sind, wird ausführlich beschrieben, wie wir personenbezogene Daten verarbeiten. Wir handeln als separater und individueller Verantwortlicher für alle persönlichen Daten, die wir von Ihnen erhalten. Wir werden personenbezogene Daten, die Sie uns im Zusammenhang mit Transaktionen übermitteln, an die Zahlungssysteme oder deren bevollmächtigte Auftragsverarbeiter weitergeben, um unsere Verpflichtungen zu erfüllen. Dabei gewährleisten wir die Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten und geben sie nicht an Dritte weiter, es sei denn, Sie haben uns dazu ausdrücklich ermächtigt, es ist gesetzlich vorgeschrieben oder im Rahmen der Verträge, die unsere Beziehung regeln, zulässig oder erforderlich. Sofern kein rechtlicher Grund dagegen spricht, werden wir Sie in der Regel zuerst informieren und Ihnen die Möglichkeit geben, Widerspruch einzulegen, wenn wir gesetzlich zur Weitergabe personenbezogener Daten verpflichtet sind. Wir werden die personenbezogenen Daten in der Regel anonymisieren, wenn wir sie für unsere Geschäftszwecke oder zur Analyse von Kosten und Gebühren verwenden.
7.3 Ihre Ermächtigung und Zustimmung: Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir Ihre persönlichen Daten und die Daten unserer Kunden für die Durchführung unserer Aktivitäten und in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen verwenden dürfen und dass wir diese Bedingungen und Ihr Bestellformular an Dritte weitergeben dürfen, die Sie an Verifone verwiesen haben, sofern Sie einer solchen Weiterleitung zugestimmt haben. Sie ermächtigen uns, die von Ihnen zur Verfügung gestellten persönlichen Daten für Sorgfaltsppflichten und Kunden-Due-Diligence-Zwecke zu verwenden, wie z. B. Compliance-Bewertungen, Verbrechens- und Betrugsprävention, Kreditreferenzen, Identitätsüberprüfung, Schuldeneintreibung, Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Geschäftsanalysen ("Diligence-Zwecke"). Sie ermächtigen uns, Daten an unsere verbundenen Unternehmen und Dritte für Sorgfaltsprüfungszwecke weiterzugeben und genehmigen die Datenverarbeitung durch diese verbundenen Unternehmen und Dritten für Sorgfaltsprüfungszwecke. Sie erkennen an, dass solche Offenlegungen und Datenverarbeitungen die Übertragung von persönlichen Daten und anderen Daten außerhalb des Vereinigten Königreichs, der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums beinhalten können und stimmen solchen Übertragungen ausdrücklich zu.
7.4 Verantwortung des Händlers: Sie sind dafür verantwortlich, (i) die ausdrückliche Zustimmung von Kunden und anderen Datensubjekten einzuholen (wenn Sie im Vereinigten Königreich ansässig sind oder dies anderweitig durch geltende Gesetze und Vorschriften vorgeschrieben ist); (ii) Kunden und Ihren gesetzlichen Vertretern, internen Mitarbeitern, Bevollmächtigten und Auftragnehmern, deren personenbezogene Daten Sie uns offenlegen, unseren Datenschutzhinweis in Übereinstimmung mit der Datenschutzgesetzgebung zur Verfügung zu stellen; (iii) sicherzustellen, dass die Rechte der betroffenen Personen (z. B. Zugang und Löschung) respektiert werden; (iv) über angemessene Sicherheitsmaßnahmen für alle Prozesse und Instrumente zu verfügen, mit denen Sie Daten kontrollieren, speichern oder übertragen; (v) die Einhaltung der Datenschutzgesetze bei der Übermittlung personenbezogener Daten an uns; (vi) die Einhaltung der Datenschutzgesetze in Bezug auf alle von Ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten; und (vii) die Sicherung aller Verbindungen zwischen Ihrer IT-Umgebung und dem Netzwerk und der zugehörigen Hardware- und Software-Umgebung, die direkt von Verifone kontrolliert und gewartet werden, um Daten im Zuge der Bereitstellung der entsprechenden Dienstleistungen durch Verifone elektronisch zu speichern, zu verarbeiten oder zu übertragen, in Übereinstimmung mit den Datenschutzgesetzen, Industriestandards und bewährten Praktiken sowie allen von uns bereitgestellten Spezifikationen. Wir können jede Verbindung zwischen unserer Umgebung und Ihrer IT-Umgebung unterbrechen, wenn wir vernünftigerweise davon ausgehen, dass eine solche Verbindung unsere Sicherheit oder Stabilität bedroht.
7.5 Auswirkung der Beendigung: Nach Beendigung dieser Bedingungen müssen wir in der Regel alle personenbezogenen Daten, die sich in unserem Besitz befinden, löschen oder an die andere Partei zurückgeben, es sei denn, wir sind aufgrund geltender Gesetze oder Vorschriften oder PCI-Regeln verpflichtet, einige oder alle dieser personenbezogenen Daten aufzubewahren, und/oder die weitere Verarbeitung ist für die Begründung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich.
7.6 Datensicherheit: Sie sind verpflichtet, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen und aufrechtzuerhalten, um personenbezogene Daten vor versehentlichem oder unrechtmäßigem Schaden zu schützen. Wenn Sie eine Gefährdung Ihrer technischen Systeme oder Ihrer Umgebung feststellen oder vermuten (ein "Sicherheitsvorfall"), müssen Sie uns dies so schnell wie möglich über die in diesen Bedingungen angegebenen Kontaktdaten mitteilen. Darüber hinaus müssen Sie uns auf unsere Anfrage hin alle Informationen zur Verfügung stellen, die vernünftigerweise notwendig sind, um uns in die Lage zu versetzen, potenzielle Risiken für die Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften zu bewerten, die sich aus dem tatsächlichen oder vermuteten Sicherheitsvorfall ergeben. Sie müssen sich in angemessener Weise mit uns in Verbindung setzen und abstimmen, bevor Sie einen solchen Sicherheitsvorfall einer Aufsichtsbehörde melden oder ihn den betroffenen Personen mitteilen.
8. Vertraulichkeit
8.1 Keine der Parteien wird nicht-öffentliche Informationen über das Geschäft der anderen Partei (einschließlich Software, technischer Spezifikationen, Kundenlisten oder Informationen, die sich auf die operativen, strategischen oder finanziellen Angelegenheiten einer Partei beziehen) weitergeben, außer an ihre Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen und Vertreter, die diese vertraulichen Informationen zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen der jeweiligen Partei gemäß diesen Bedingungen kennen müssen. Zu den vertraulichen Informationen gehören nicht Informationen, die: (a) öffentlich zugänglich sind oder werden (ohne Verschulden des Empfängers); (b) sich vor ihrer Offenlegung im rechtmäßigen Besitz des Empfängers befinden; (c) unabhängig entwickelt wurden, ohne sich auf die vertraulichen Informationen des Offenlegenden zu stützen; oder (d) von einer dritten Partei erhalten wurden, die nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist.
8.2 Jede Partei wird angemessene Schutzmaßnahmen ergreifen und aufrechterhalten, um die vertraulichen Informationen der anderen Partei zu schützen. Diese Verpflichtung gilt für einen Zeitraum von 3 Jahren nach Beendigung dieser Bedingungen, mit Ausnahme von Geschäftsgeheimnissen, die so lange dieser Geheimhaltungspflicht unterliegen, bis sie nach geltendem Recht nicht mehr als Geschäftsgeheimnisse gelten.
9. KEINE GARANTIEN; HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN.
9.1 Sofern nicht ausdrücklich hierin festgelegt, werden keine Garantien in Bezug auf die Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung gegeben und die Dienstleistungen werden "wie besehen" bereitgestellt. Verifone schließt alle anderen ausdrücklichen, stillschweigenden oder gesetzlichen Gewährleistungen aus, einschließlich der stillschweigenden Gewährleistung der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck, der Nichtverletzung von Rechten Dritter, der ungestörten Nutzung, der Gewährleistung eines unterbrechungs- und fehlerfreien Betriebs der Produkte und Dienstleistungen oder der Gewährleistung, dass Fehler in der Software behoben werden können. Ratschläge oder Informationen, die Sie von Verifone oder einem Dritten über die Produkte und Dienstleistungen erhalten, begründen keine Garantie.
9.2 Außer in dem gesetzlich verbotenen Umfang: (a) Verifone haftet Ihnen oder Dritten gegenüber nicht für besondere, zufällige, indirekte, exemplarische oder Folgeschäden (einschließlich Nutzungsausfall, Geschäftsverlust, Gewinn- oder Einnahmeverlust, ob direkt oder indirekt, Goodwill oder Einsparungen, Rückbuchungen, gekaufte oder anderweitig erworbene Geräte zur Nutzung der Dienste, Ausfallzeiten oder Beschädigung, Verlust oder Ersatz von Daten oder Transaktionen oder die Kosten für die Beschaffung von Ersatzleistungen), die in irgendeiner Weise mit den Dienstleistungen zusammenhängen (unabhängig davon, ob sie auf Ansprüchen aus Gewährleistung, Vertrag, unerlaubter Handlung oder anderweitig beruhen), selbst wenn Verifone auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde; (b) die Gesamthaftung von Verifone im Zusammenhang mit diesen Bedingungen, den Dienstleistungen und allen von Verifone im Rahmen dieser Bedingungen erbrachten Dienstleistungen, unabhängig von der Form der Handlung, die zu einer solchen Haftung führt, darf den Gesamtbetrag der Gebühren, die Sie im Rahmen dieser Bedingungen während der letzten 6 Monate vor dem Entstehen des Anspruchs an Verifone gezahlt haben, nicht übersteigen; und (c) Verifone haftet nicht für Ansprüche Dritter im Zusammenhang mit den Dienstleistungen. Die in diesem Abschnitt enthaltenen Haftungsausschlüsse und -beschränkungen sind ein grundlegender Bestandteil der Geschäftsgrundlage von Verifone, und Verifone würde Ihnen die Dienstleistungen ohne diese Beschränkungen nicht anbieten.
10. Sonstiges
10.1 Diese Bedingungen (einschließlich des anwendbaren Bestellformulars) stellen die gesamte Vereinbarung zwischen Verifone und Ihnen dar und ersetzen alle früheren oder gleichzeitigen Mitteilungen und Vorschläge, ob elektronisch, mündlich oder schriftlich, die sich auf den Gegenstand dieser Bedingungen beziehen. Für den Fall, dass eine Bestimmung dieser Bedingungen (einschließlich des Bestellformulars) von einem zuständigen Gericht für ungültig befunden wird, vereinbaren die Parteien, dass das Gericht sich bemühen sollte, den Absichten der Parteien, wie sie in der Bestimmung zum Ausdruck kommen, die größtmögliche Wirkung zu verleihen, und dass die anderen Bestimmungen dieser Bedingungen in vollem Umfang in Kraft bleiben. Das Versäumnis einer Partei, eine Bestimmung dieser Bedingungen durchzusetzen, gilt nicht als Verzicht auf die künftige Durchsetzung dieser oder einer anderen Bestimmung.
10.2 Die offizielle Sprache der vorliegenden Bedingungen ist Englisch. Jegliche nicht-englische Übersetzung dieser Bedingungen dient nur als Referenz, und im Falle von Streitigkeiten bezüglich der Auslegung oder des Aufbaus dieser Bedingungen wird nur auf diese Bedingungen in englischer Sprache Bezug genommen.
10.3 Für den Fall, dass Sie Verifone Vorschläge, Kommentare oder anderes Feedback ("Feedback") in Bezug auf die Dienstleistungen zur Verfügung stellen: (a) wird davon ausgegangen, dass jegliches Feedback freiwillig gegeben wird; (b) steht es Verifone frei, jegliches Feedback zu verwenden, offenzulegen, zu vervielfältigen, zu verbreiten und anderweitig zu vermarkten, ohne jegliche Verpflichtung oder Einschränkung aufgrund von geistigen Eigentumsrechten oder anderweitig; und (d) verzichten Sie auf alle Rechte, für ein solches Feedback entschädigt zu werden oder eine Entschädigung zu verlangen.
10.4 Sie dürfen diese Bedingungen weder ganz noch teilweise, weder vertraglich noch von Rechts wegen, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Verifone abtreten. Vorbehaltlich des vorstehenden Satzes sind diese Bedingungen für Sie und Ihre zulässigen Nachfolger und Abtretungen bindend. Verifone kann diese Bedingungen oder jegliche ihrer Rechte oder Verpflichtungen hierunter nach eigenem Ermessen abtreten.
10.5 Wir sind Ihnen gegenüber nicht haftbar, wenn wir unseren Verpflichtungen gemäß diesen Bedingungen nicht nachkommen können, weil wir darauf keinen vernünftigen Einfluss haben. Dies gilt auch, wenn wir unseren Verpflichtungen nicht nachkommen können, weil z. B. Maschinen, Datenverarbeitungssysteme oder Kommunikationstechnologien außerhalb unserer Kontrolle ausfallen, Arbeitskämpfe, Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, Brände, Überschwemmungen, Streiks oder Aussperrungen Dritter, Nichterfüllung unserer Verkäufer oder Lieferanten, Brennstoff-, Energie-, Arbeits- oder Materialmangel, Krieg oder bewaffnete Invasionen, Aufstände oder andere Ereignisse außerhalb unserer Kontrolle.
10.6 Mitteilungen von Verifone an Sie im Rahmen dieser Bedingungen können auf einem Verifone-Portal veröffentlicht oder Ihnen per E-Mail oder Post an die in Ihrem Antrag oder Bestellformular angegebene E-Mail- oder Postadresse gesendet werden. Transaktionsinformationen werden auf einem als Verifone Central bezeichneten Portal zur Verfügung gestellt und täglich aktualisiert oder, in Ländern, in denen ein solches Portal nicht verfügbar ist (einschließlich Deutschland), auf Anfrage an Sie gesendet. Es liegt in Ihrer Verantwortung, Ihre Kontaktinformationen (einschließlich Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrer Benachrichtigungsadresse) auf dem neuesten Stand zu halten. Verifone ist Ihnen gegenüber nicht verantwortlich, wenn Sie aufgrund von ungenauen Kontaktinformationen oder aufgrund Ihres Versäumnisses, diese Informationen bei Verifone zu aktualisieren, keine Benachrichtigungen erhalten. Sie müssen Mitteilungen an Verifone an die im Bestellformular angegebene Adresse oder an eine andere Adresse senden, die Verifone Ihnen von Zeit zu Zeit zu diesem Zweck mitteilen kann. Wir kommunizieren mit Ihnen in der Regel in englischer Sprache, es sei denn, wir sind gesetzlich verpflichtet, eine andere Kommunikationsmethode zu verwenden.
10.7 Niemand außer Ihnen oder uns bzw. Ihren oder unseren verbundenen Unternehmen hat das Recht, diese Bedingungen gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 durchzusetzen.
10.8 Wir (sowie unsere bevollmächtigten Vertreter) können Ihre Geschäftsräume besuchen und Ihre Bücher, Aufzeichnungen und Informationen in Bezug auf Transaktionsaufzeichnungen oder die Einhaltung dieser Bedingungen prüfen. Wir werden Sie vor jeder Prüfung benachrichtigen und sicherstellen, dass diese während der normalen Geschäftszeiten stattfindet.
10.9 Sie bestätigen und stimmen dem Folgenden zu:
- (a) Weder Sie noch eine Ihrer Tochtergesellschaften noch deren jeweilige Direktoren, leitende Angestellte, Mitarbeiter, Vertreter oder verbundene Unternehmen sind: (A) eine natürliche oder juristische Person, die im Besitz von Personen ist oder von Personen kontrolliert wird, die Ziel von Sanktionen sind, die von der Europäischen Union, dem Finanzministerium Seiner Majestät, dem U.S. Department of the Treasury's Office of Foreign Assets Control, dem U.S. Department of State, dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen oder einer anderen relevanten Sanktionsbehörde (zusammen "Sanktionen") unterliegen; oder (B) in einem Land oder Gebiet ansässig sind, das Gegenstand von Sanktionen ist, oder dessen Regierung Gegenstand von Sanktionen ist.
- (b) Sie sind in der Lage, diese Bedingungen einzugehen, und alle Informationen, die Sie im Zusammenhang mit diesen Bedingungen angegeben haben, sind korrekt, wahr und vollständig.
Teil B: Bedingungen für Terminal Services
1. Allgemeines: Servicebedingungen
Sie können Terminals für die Nutzung als Bestandteil der Terminal Services entweder kaufen oder mieten. Verifone stellt die Terminal Services für jedes Terminal ab dem auf dem entsprechenden Bestellformular angegebenen Datum des Beginns der Laufzeit zur Verfügung und endet (a) an dem Datum, an dem Verifone den Deaktivierungsprozess für das betreffende Terminal gemäß Ihrem Deaktivierungsantrag, der in Übereinstimmung mit den Standard-Deaktivierungsverfahren von Verifone gestellt wurde, abgeschlossen hat, oder (b) mit der Beendigung dieser Bedingungen (die "Laufzeit"), je nachdem, was früher eintritt. Sie müssen die Nutzung der Terminal Services bei Beendigung der Laufzeit einstellen. Wenn Sie die Terminal Services nach Beendigung der Laufzeit weiter nutzen, sind Sie für alle mit dieser Nutzung verbundenen Gebühren verantwortlich, und Verifone kann Maßnahmen zur Aussetzung oder Beendigung der Terminal Services ergreifen, für die Sie ebenfalls für alle damit verbundenen Gebühren verantwortlich sind. Auf dem Bestellformular kann eine Mindestlaufzeit angegeben sein (die "Mindestlaufzeit"). Endet die Laufzeit des Dienstes vor Ablauf der Mindestlaufzeit, müssen Sie eine Gebühr für die vorzeitige Beendigung des Dienstes entrichten, die allen für alle Terminal Services bis zum Ende der Mindestlaufzeit geschuldeten Gebühren entspricht und 30 Tage nach Beendigung des Dienstes in voller Höhe fällig ist.
2. Für gekaufte Terminals geltende Bedingungen
2.1 Sofern auf dem Bestellformular nicht anders angegeben, liefert Verifone die Terminals auf Ihre Kosten, und wenn Sie die Terminals gekauft haben, gehen das Eigentum und das Verlustrisiko zum Zeitpunkt der Übergabe durch Verifone an den entsprechenden Spediteur für den Versand auf Sie über. Es wird davon ausgegangen, dass Sie die Terminals an dem Tag angenommen haben, an dem das Eigentum auf Sie übergeht.
2.2 Für die Dauer des 12-monatigen Zeitraums, der mit dem Eigentumsübergang eines Terminals auf Sie beginnt (die "Gewährleistungsfrist"), garantiert Verifone, dass das Terminal frei von Verarbeitungsfehlern und Materialmängeln ist, die verhindern, dass es in materieller Hinsicht mit den Funktionen übereinstimmt, die in der begleitenden Dokumentation beschrieben sind, die im beiliegenden Benutzerhandbuch, in den technischen Spezifikationen oder in anderen von Verifone zum Zeitpunkt der Lieferung zur Verfügung gestellten Dokumentationen enthalten sind ("Standardgerätegarantie"). Die Standardgerätegarantie deckt keine Defekte ab, die auf folgende Ursachen zurückzuführen sind: (i) Schäden, die durch das Zusammenwirken mit dem Terminal oder der Gerätesoftware oder anderweitig durch Produkte, Software oder Dienstleistungen Dritter verursacht wurden; (ii) unsachgemäße Installation, Prüfung, Verwendung oder Bedienung durch eine andere Person als Verifone; (iii) Missbrauch, Nachlässigkeit, Fahrlässigkeit oder Unfall durch eine andere Person als Verifone; (iv) Manipulation oder Beschädigung des Sicherheitsetiketts des Terminals; (v) Lebensmittel-, Flüssigkeits-, Insekten-, Fremdkörper- oder Feuchtigkeitsschäden; (vi) Ausfall der Stromversorgung, der Klimaanlage oder der Luftfeuchtigkeitskontrolle; (vii) Verwendung bei fehlenden Teilen; (viii) Schäden durch höhere Gewalt; (ix) Verlust oder Beschädigung während des Transports bei der Rücksendung an Verifone; oder (x) andere Handlungen, die außerhalb der Kontrolle von Verifone liegen. Die Standard-Gerätegarantie gilt nicht für (1) kosmetische Schäden (wie Kratzer, Flecken, Farbe oder Aufkleber), (2) nicht von Verifone hergestellte Komponenten, (3) Software, (4) Zubehör (einschließlich Batterien), (5) Verbrauchsartikel, (6) Ersatzteile, (7) Dienstleistungen, (8) Endgeräte, die von einer nicht von Verifone autorisierten Person verändert oder repariert wurden, (9) Endgeräte, die außerhalb des abgedeckten Gebiets verwendet wurden. Keine von Verifone außerhalb dieser Bedingungen zur Verfügung gestellte Dokumentation oder Information wird als Erweiterung des Umfangs der Standardgerätegarantie oder als Verlängerung der Garantiezeit angesehen. Ihr einziges Rechtsmittel bei Verletzung der Standardgerätegarantie ist die Reparatur oder der Ersatz (nach Wahl von Verifone) des betroffenen Terminals auf Kosten von Verifone.
2.3 Sie können einen Garantieanspruch geltend machen, indem Sie ein defektes Terminal zur Reparatur an eine von Verifone benannte Einrichtung schicken. Sie müssen Verifone anrufen, um eine RMA-Nummer zu erhalten, und dann das defekte Terminal in der Originalverpackung oder einer gleichwertigen Verpackung an Verifone zurücksenden, wobei Sie die Versandkosten im Voraus bezahlen müssen. Wenn ein Terminal ohne gültige RMA-Nummer an Verifone geschickt wird, kann Verifone es an den Absender zurückschicken und eine Bearbeitungsgebühr verlangen. Wenn ein an Verifone zurückgesandtes Terminal nicht unter die Standardgerätegarantie fällt, berechnet Verifone die zu diesem Zeitpunkt gültige Gebühr für die Reparatur des Terminals. Wenn Verifone feststellt, dass ein zurückgesandtes Terminal keinen Verarbeitungs- oder Materialfehler aufweist (es wurde kein Fehler gefunden), reinigt und testet Verifone das Terminal und sendet es an Sie zurück und berechnet Ihnen die zu diesem Zeitpunkt gültige Gebühr für die Reinigungs- und Testdienstleistungen sowie die Kosten für den Rückversand des Terminals an Sie. Die Gebühren für alle Terminalservices fallen auch während der Reparaturzeit an.
2.4 Verifone gewährt Ihnen eine beschränkte, nicht exklusive, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Gerätesoftware (nur in Objektcodeform) und der dazugehörigen Dokumentation auf dem Terminal, auf dem sie von Verifone installiert wurde. Gerätesoftware-Lizenzen können nicht von einem Terminal auf ein anderes übertragen werden. Verifone garantiert, dass die Gerätesoftware im Wesentlichen mit der von Verifone spezifizierten Dokumentation übereinstimmt, und zwar für einen Zeitraum von 60 Tagen ab dem Datum, an dem das Eigentum an dem Terminal auf Sie übergeht, wobei Verifone während dieses Zeitraums alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternimmt, um etwaige Nichtkonformitäten zu korrigieren. Die Korrektur eines Mangels verlängert die Garantie nicht. Ihr einziges und ausschließliches Rechtsmittel im Rahmen dieser Garantie beschränkt sich auf die Behebung des Mangels, und Verifone ist nicht verpflichtet, den Lizenzpreis zurückzuerstatten oder für Arbeits- oder andere Kosten im Zusammenhang mit dem Mangel aufzukommen. Es besteht kein Garantieanspruch für die Gerätesoftware, wenn (i) Sie Verifone nicht innerhalb von sieben Tagen nach Auftreten des Mangels benachrichtigen oder (ii) die Gerätesoftware von einer nicht von Verifone autorisierten Person modifiziert, von Ihnen beschädigt oder missbraucht wurde oder von Ihnen oder Ihren Vertretern unsachgemäß installiert wurde. Sie müssen bei der Durchführung der von Verifone geforderten Diagnose- und Testroutinen uneingeschränkt mit Verifone zusammenarbeiten.
3. Für gemietete Terminals geltende Bedingungen
3.1 Die Mietterminals und das gesamte mitgelieferte Zubehör bleiben während der Mietdauer Eigentum von Verifone. Sie haben kein Recht, Titel oder Interesse an den Terminals oder dem Zubehör, außer als Mieter. Sie sind verpflichtet, alle Mietterminals und Zubehörteile frei und unbelastet von allen Pfandrechten und Belastungen zu halten, einschließlich aller direkten oder indirekten Belastungen, Pfandrechte, Sicherungsrechte, rechtlichen Verfahren oder Ansprüche gegen die Mietterminals und Zubehörteile. Sie dürfen die Mietterminals und das Zubehör ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Verifone nicht abtreten, verpfänden, untervermieten, verkaufen, übertragen, zum Verkauf freigeben oder den Besitz daran aufgeben.
3.2 Sie übernehmen und tragen das gesamte Risiko des Verlusts, der Beschädigung oder der Zerstörung der Mietterminals und des Zubehörs bei jeglicher Nutzung ab dem Datum der Lieferung an Ihren Standort bis zu deren Rückgabe an Verifone. Kein Grund für Verlust, Beschädigung oder Zerstörung entbindet Sie von der Verpflichtung, Zahlungen zu leisten oder andere Verpflichtungen im Rahmen dieser Bedingungen zu erfüllen. Sie müssen Verifone unverzüglich über den Verlust, die Beschädigung oder die Zerstörung eines Mietterminals oder Zubehörs informieren. Falls ein Terminal Mängel aufweist, die im Falle eines Kaufs durch die Standardgerätegarantie abgedeckt wären, können Sie das Terminal auf Ihre Kosten an Verifone zurücksenden, und Verifone wird Ihnen nach Erhalt des defekten Terminals ein Ersatzterminal zur Verfügung stellen. Sie sind verantwortlich für alle Kosten für Reparaturen oder Ersatz von Mietterminals für Schäden, die nicht durch die Standardgerätegarantie abgedeckt wären, wenn die Terminals gekauft worden wären. Wenn Verifone nach eigenem Ermessen feststellt, dass ein Mietterminal verloren gegangen ist oder in einer Weise beschädigt wurde, die eine Reparatur unpraktisch oder unwirtschaftlich macht, kann Verifone Ihnen den zu diesem Zeitpunkt aktuellen Listenpreis für den Kauf des Terminals in Rechnung stellen und Ihnen ein Ersatzgerät schicken. Die Gebühren für alle Terminalservices fallen während der Reparaturzeit weiterhin an.
3.3 Sie müssen das Mietterminal und das gesamte Zubehör am Ende der Mietdauer auf Ihre Kosten an Verifone zurückgeben. Andernfalls kann Verifone Ihnen die zu diesem Zeitpunkt gültigen Gebühren für die Nichtrückgabe des Mietterminals in Rechnung stellen. Wenn ein zurückgegebenes Terminal eine Reparatur benötigt, die nicht durch die Standard-Gerätegarantie abgedeckt wäre, wenn die Terminals gekauft worden wären, müssen Sie für solche Reparaturen zu den Standardgebühren von Verifone aufkommen. Wenn Verifone nach eigenem Ermessen feststellt, dass die Reparatur aufgrund des Schadens unpraktisch oder unwirtschaftlich ist, kann Verifone Ihnen den zu diesem Zeitpunkt gültigen Listenpreis für das Terminal in Rechnung stellen.
4. Vor-Ort-Service und Installationsservice
4.1 Falls auf Ihrem Bestellformular angegeben, kann Verifone Vor-Ort-Services und Installationsservices anbieten. Sie müssen Verifone unter der auf dem Bestellformular angegebenen Nummer kontaktieren, um den Installations- oder Vor-Ort-Service zu vereinbaren. Verifone schickt erst dann einen Servicetechniker zu Ihnen, um den Vor-Ort-Service durchzuführen, wenn das Problem mit dem Terminal telefonisch diagnostiziert wurde. Verifone entscheidet nach eigenem Ermessen, ob ein Vor-Ort-Service erforderlich ist, und der an den betreffenden Standort entsandte Techniker entscheidet nach eigenem Ermessen, ob das betreffende Terminal repariert oder durch ein anderes Terminal ersetzt wird, bei dem es sich um ein zuvor verwendetes Terminal mit kosmetischen Gebrauchsspuren handeln kann. Wenn der Techniker ein Terminal oder eines seiner Bestandteile ersetzt, nimmt er das ersetzte Terminal oder die ersetzten Teile mit, die dann in das Eigentum von Verifone übergehen.
4.2 Vor-Ort-Service und Installationsservice unterliegen bestimmten geografischen Beschränkungen, die je nach Land variieren und sich darauf auswirken, wo und wann Vor-Ort-Service und Installationsservice verfügbar sind. Detaillierte Informationen für jedes Land sind unter https://www.verifone.com/legal/field-services-english verfügbar, die Verifone von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen aktualisieren kann. Verifone kann sich weigern, Außendienst- oder Installationsdienste außerhalb dieser geografischen Beschränkungen zu erbringen, oder es können zusätzliche Gebühren anfallen.
4.3 Die Gebühren für Vor-Ort-Services decken Reparatur- oder Ersatzleistungen für Endgeräte (nicht für Zubehör) ab, die Mängel aufweisen, die von der Standardgerätegarantie abgedeckt sind oder die von der Standardgerätegarantie abgedeckt wären, wenn sie auf das betreffende Endgerät anwendbar wäre. Gesonderte Gebühren fallen an, wenn Vor-Ort-Services für Defekte erbracht werden, die nicht durch die Standardgerätegarantie abgedeckt sind, einschließlich der in Abschnitt 2.2 beschriebenen Defekte. Darüber hinaus kann Verifone von der Erbringung von Vor-Ort-Serviceleistungen absehen oder zusätzliche Gebühren erheben, wenn ein angeforderter Vor-Ort-Service (a) zusätzliche oder alternative Strom- oder Datenkabel, die über die mit den Terminals gelieferten hinausgehen, (b) die Beauftragung eines lizenzierten Elektrikers, (c) die Beschaffung oder Verwendung von schweren Maschinen, Hebevorrichtungen oder anderen nicht standardisierten Werkzeugen oder Geräten erfordern würde. Eine zusätzliche Gebühr wird fällig, wenn Verifone einen Techniker zu Ihrem Standort schickt und dieser keinen qualifizierten Defekt am Terminal feststellen kann oder dem Techniker der Zugang zum Standort verwehrt wird.
4.4 Sofern auf Ihrem Bestellformular nicht anders angegeben oder mit Verifone schriftlich vereinbart, sind Vor-Ort-Services für höchstens 30 % aller Terminals, die Sie besitzen, besitzen oder nutzen, verfügbar, aufgerundet auf die nächste ganze Zahl. Wenn Sie z.B. 15 Terminals besitzen, würden die Standardgebühren Sie zu 5 Vor-Ort-Service-Anfragen pro Jahr berechtigen (30% von 15 sind 4,5, die dann auf 5 aufgerundet werden). Jeder Besuch an einem Standort wird als zusätzliche Anfrage betrachtet, wenn der Grund für eine wiederholte Anfrage ein Ereignis oder ein Umstand ist, der außerhalb der Kontrolle von Verifone liegt. Jede Anfrage, die über dieses Limit hinausgeht, wird auf einer separaten Basis pro Anfrage zu den dann üblichen Tarifen von Verifone für die entsprechende Region berechnet.
4.5 Verifone kann die Erbringung von Vor-Ort-Dienstleistungen für bestimmte Terminalmodelle einstellen, die aus irgendeinem Grund nicht mehr unterstützt werden oder für die eine End-of-Life-Benachrichtigung ergangen ist. Verifone wird Informationen wie das Auslaufen der PCI-Compliance, das Verbot des Neuverkaufs und das Verfallsdatum, die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und andere regulatorische und wirtschaftliche Faktoren berücksichtigen, um zu entscheiden, wann die Unterstützung für ein Terminalmodell eingestellt wird oder eine End-of-Life-Benachrichtigung herausgegeben wird.
4.6 Die Verpflichtung von Verifone zur Erbringung von Vor-Ort-Dienstleistungen und Installationsdiensten hängt davon ab, dass Sie Verifone alle von Verifone angeforderten Informationen zur Verfügung stellen, einschließlich des Standorts, an dem die Dienstleistungen erbracht werden sollen, der Zeiten, zu denen ein Techniker Zugang zu diesem Standort hat, des Namens Ihres Vertreters, der am Standort verfügbar sein wird, um sich mit dem Techniker abzustimmen, des Namens und der Kontaktinformationen der Person, die Sie als Verantwortlicher für die Dienstleistungen benennen, und anderer Informationen. Außerdem müssen Sie dafür sorgen, dass der Techniker zum vorgesehenen Zeitpunkt Zugang zum Standort erhält und alle notwendigen Vorbereitungsarbeiten durchführen kann. Wenn Sie diese Informationen und Unterstützung nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, können zusätzliche Kosten anfallen oder die Arbeiten nicht abgeschlossen werden.
5. Gateway Services
5.1 Wenn Sie auf Ihrem Bestellformular Gateway Services bestellt haben und nicht die Acquiring Services von Verifone bestellen, wird Ihnen Verifone eine Liste der unterstützten Acquirer zur Verfügung stellen. Die Liste der unterstützten Acquirer wird sich von Zeit zu Zeit ändern. Sie werden Verifone über den designierten Acquirer informieren. Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass ein designierter Acquirer nach eigenem Ermessen ablehnen kann, ein unterstützter Acquirer zu werden oder zu bleiben, und dass Verifone daher nicht garantieren kann, dass die Gateway Services mit einem bestimmten designierten Acquirer nutzbar sind. Ihre Nutzung einer bestimmten Zahlungsschnittstelle für kartenlose Transaktionen kann der Genehmigung oder laufenden Autorisierung durch den designierten Acquirer oder Verifone unterliegen. Sie sind dafür verantwortlich, eine Vereinbarung mit Ihrem designierten Acquirer zu treffen und alle erforderlichen Genehmigungen oder Autorisierungen einzuholen.
5.2 Sie sind für die Richtigkeit der von Ihnen im Zusammenhang mit der Nutzung der Gateway Services bereitgestellten Daten verantwortlich, einschließlich der Daten von Karteninhabern, sensibler Authentifizierungsdaten und anderer persönlicher Informationen Ihrer Kunden, wie z. B. deren Name, Adresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Sie entbinden Verifone von jeglicher Haftung, die sich daraus ergibt, dass Sie Verifone im Zusammenhang mit der Nutzung der Gateway Services fehlerhafte Daten zur Verfügung stellen, und werden Verifone und die mit ihr verbundenen Unternehmen sowie deren jeweilige leitende Angestellte, Direktoren, Mitarbeiter, Agenten und Vertreter von jeglichen Ansprüchen freistellen, die sich daraus ergeben, dass Sie im Zusammenhang mit den Gateway Services ungenaue oder fehlerhafte Daten zur Verfügung stellen, einschließlich jeglicher Ansprüche, dass die Verarbeitung, Speicherung oder Übermittlung solcher ungenauer oder fehlerhafter Daten durch Verifone gegen geltendes Recht verstößt.
5.3 Sie sind verantwortlich für die Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern im Zusammenhang mit der Autorisierung von Transaktionen, die über die Gateway Services und Ihre Produkte oder Dienstleistungen verarbeitet werden.
Teil C: Bedingungen für Acquiring Services
1. Acquiring Services
1.1 Wenn Sie auf Ihrem Bestellformular Acquiring Services bestellt haben, handelt Verifone als Ihr Zahlungsdienstleister bei der Bereitstellung der Acquiring Services gemäß diesen Bedingungen. Unter der Voraussetzung, dass Sie diese Bedingungen einhalten, werden wir Transaktionen verarbeiten, die unter Verwendung der von Ihnen eingereichten Zahlungsinstrumente initiiert wurden, und Transaktionen an Sie gemäß diesen Bedingungen abrechnen, sofern und solange diese Bedingungen nicht gemäß Abschnitt9 gekündigt werden.
1.2 Sie dürfen keine Praktiken anwenden, die eine Zahlungsmethode gegenüber einer anderen Zahlungsmethode diskriminieren oder ungleich behandeln, es sei denn, dies ist nach den Regeln der Zahlungsmethode zulässig.
1.3 Die Zahlungsmethoden, die Sie akzeptieren können, werden im Bestellformular angegeben. Bei einigen Zahlungsarten müssen Sie bestimmten Bedingungen zustimmen, die weiter unten beschrieben werden. Es kann auch sein, dass Sie in Bezug auf bestimmte Zahlungsmethoden gesonderte Bedingungen eingehen müssen, entweder mit uns (in diesem Fall werden wir Sie darüber informieren, wenn Sie die entsprechende Zahlungsmethode auswählen) oder mit dem Anbieter des Zahlungssystems. Verifone behält sich das Recht vor, die Unterstützung eines Zahlungssystems jederzeit einzustellen. Sollte dies der Fall sein, wird Verifone Sie so schnell wie möglich darüber informieren und mit Ihnen zusammenarbeiten, um alternative Zahlungsmöglichkeiten zu finden.
2. Ihre Verantwortlichkeiten
2.1 Akzeptieren von Zahlungsinstrumenten
- (a) Sie müssen alle gültigen Zahlungsinstrumente, zu deren Annahme Sie gemäß diesen Bedingungen berechtigt sind (oder die wir Ihnen mitteilen), als Zahlung für Waren oder Dienstleistungen in jeder Ihrer Verkaufsstelle akzeptieren (es sei denn, das Gesetz oder die Regeln des Zahlungssystems erlauben etwas anderes). Wir stellen Ihnen auf Anfrage jederzeit kostenlos ein Exemplar der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der einschlägigen Regeln für Zahlungssysteme zur Verfügung.
- (b) Wenn Sie ein bestimmtes, vom Kunden vorgelegtes Zahlungsinstrument nicht akzeptieren, müssen Sie dies dem Kunden gleichzeitig mit der Mitteilung, dass Sie andere Karten oder Zahlungsinstrumente akzeptieren, in klarer Form mitteilen. Für Transaktionen ,die Sie persönlich in Ihrer Verkaufsstelle annehmen, müssen Sie die Informationen über die von Ihnen akzeptierten Zahlungsinstrumente gut sichtbar am Eingang jeder Ihrer Verkaufsstelle aushängen.
- (c) Sie dürfen keinen Mindest- oder Höchstbetrag für Transaktionen festlegen, bei dessen Über- oder Unterschreitung Sie sich weigern, gültige Zahlungsinstrumente zu akzeptieren (es sei denn, dies ist gesetzlich oder nach den Regeln des Zahlungssystems zulässig).
- (d) Legt ein Kunde ein Zahlungsinstrument vor, das die Logos von zwei oder mehr Zahlungssystemen oder Arten von Zahlungsinstrumenten aufweist (beispielsweise eine Karte, auf der sowohl das Visa- als auch das MasterCard-Logo abgebildet ist), müssen Sie die Wahl des Kunden respektieren und die Transaktion entsprechend der vom Kunden gewählten Zahlungsmethode und Art des Zahlungsinstruments akzeptieren.
- (e) Sie dürfen für Waren oder Dienstleistungen, die mit einem kartenbasierten Zahlungsinstrument erworben werden, keinen anderen Preis berechnen als für den Bezug derselben Waren oder Dienstleistungen mit einer anderen von Ihnen akzeptierten Methode (es sei denn, dies ist gesetzlich oder nach den Regeln des Zahlungssystems zulässig).
- (f) Sie müssen unsere vorherige schriftliche Genehmigung einholen, bevor Sie Transaktionen akzeptieren, bei denen ein Kunde nicht physisch an der Verkaufsstelle anwesend ist, wie z. B. bei Online-, Post-, Telefon-, vorautorisierten oder wiederkehrenden Transaktionen. Sie erkennen an, dass Sie nach bestimmten Regeln des Zahlungssystems eine Rückbuchung nicht anfechten können, wenn der Kunde bestreitet, den Kauf getätigt zu haben, und Sie keine elektronische Aufzeichnung (z. B. "Durchziehen", "Einstecken" oder "Antippen" eines Zahlungsinstruments) oder keinen physischen Abdruck des Zahlungsinstruments haben. Wenn Sie Transaktionen akzeptieren, bei denen der Kunde nicht physisch an der Verkaufsstelle anwesend ist, muss Ihre Website klar und deutlich alle Informationen anzeigen, die in den Regeln der Zahlungsregelung vorgeschrieben sind, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) den Namen und die physische Adresse der Verkaufsstelle und die Logos der Zahlungssysteme, die Sie akzeptieren dürfen.
- (g) Bei persönlich durchgeführten Transaktionen müssen Sie jedes vorgelegte Zahlungsinstrument überprüfen, um festzustellen, ob es gültig und nicht abgelaufen ist (es sei denn, die Systeme haben auf diese Anforderung verzichtet, z. B. in Bezug auf Selbstzahlerkassen). Gegebenenfalls müssen Sie angemessene Überprüfungen vornehmen, um sicherzustellen, dass die Unterschrift auf einem Zahlungsinstrument mit der Unterschrift des Kunden auf dem Transaktionsbeleg übereinstimmt.
- (h) Sie dürfen auf Transaktionen keine Steuern oder Zuschläge erheben, es sei denn, die geltenden Gesetze oder Vorschriften schreiben dies ausdrücklich vor oder gestatten es Ihnen, dies zu tun. Wenn eine Steuer oder ein Aufschlag zulässig ist, muss der Betrag im Transaktionsbetrag enthalten sein und darf nicht separat erhoben werden.
- (i) Sie sind verpflichtet, das von uns zur Verfügung gestellte Werbematerial, aus dem hervorgeht, welche Zahlungsinstrumente Sie akzeptieren, in jeder Ihrer Verkaufsstellen auszuhängen, wie es die Regeln des Zahlungssystems vorsehen. Sie müssen alle angemessenen Anweisungen befolgen, die wir Ihnen darüber geben, wo oder wie das Werbematerial so angebracht werden muss, dass es leicht gesehen werden kann. Sie dürfen kein anderes Material verwenden, in dem wir erwähnt werden (oder das unsere Marke oder unser Logo enthält) oder in dem ein anderer Name verwendet wird, der mit den betreffenden Zahlungsinstrumenten in Verbindung steht, es sei denn, Sie erhalten unsere vorherige schriftliche Genehmigung.
2.2 Autorisierung und Authentifizierung
Sie müssen für alle Transaktionen eine Autorisierung über Ihr Terminal einholen. Sie dürfen eine einzelne Transaktion nicht in zwei oder mehr Transaktionen aufteilen, um Genehmigungsgrenzen oder Überwachungsprogramme zu umgehen. Sie müssen die Autorisierung für jede Transaktion sofort aufheben, wenn Sie oder der Kunde beschließen, mit der Transaktion nicht fortzufahren. Wenn Ihr Terminal offline ist, kann es Ihnen erlauben, eine Transaktion ohne vorherige Autorisierung durchzuführen und die erforderliche Autorisierung zu erhalten, sobald es wieder online ist. Wenn Sie sich entscheiden, eine Transaktion unter diesen Umständen durchzuführen, haften Sie für alle Rückbuchungen oder Verluste im Zusammenhang mit der Transaktion. Sie müssen die Multi-Faktor-Authentifizierung auf alle Transaktionen anwenden, soweit dies von den SCA-Anforderungen gefordert wird und mit diesen übereinstimmt. Wenn Sie die SCA-Anforderungen nicht anwenden (auch wenn Sie eine Ausnahme von den SCA-Anforderungen wählen), haften Sie für alle Rückbuchungen oder Verluste im Zusammenhang mit der Transaktion. Sie erkennen an, dass ein Autorisierungs- oder Genehmigungscode für eine Transaktion oder die erfolgreiche Anwendung der SCA-Anforderungen keine Garantie dafür ist, dass wir die Transaktion abwickeln werden, und dass dies uns nicht daran hindert, eine Rückbuchung oder einen anderen Betrag im Zusammenhang mit der Transaktion zurückzufordern. Sie müssen sicherstellen, dass jede Transaktion einen eigenen Transaktionsbeleg hat, der dem betreffenden Kunden gemäß den Regeln des Zahlungssystems und den geltenden Gesetzen und Vorschriften zur Verfügung gestellt werden muss.
2.3 Einhaltung der Regeln der Zahlungssysteme und der anwendbaren Gesetze und Vorschriften
Sie müssen alle geltenden Regeln der Zahlungssysteme, Gesetze, Vorschriften und alle anderen Vorschriften einhalten, die wir oder das Zahlungssystem von Zeit zu Zeit verlangen. Wir können eine Transaktion, für die Sie eine Genehmigung erhalten haben, nicht abwickeln oder die Bearbeitung einer Transaktion verweigern, wenn: (a) wir Grund zu der Annahme haben, dass die Transaktion gegen die Regeln des Zahlungssystems, gegen Gesetze oder Vorschriften (einschließlich Sanktionen) verstößt, oder wenn wir Grund zu der Annahme haben, dass die Transaktion uneinbringlich ist (oder wird); (b) keine gültige Autorisierung oder kein gültiger Genehmigungscode aufgezeichnet wurde; (c) eine Risikobewertung, die wir durchführen, eine wesentliche Erhöhung des Risikos aufweist (z. B. wenn Sie ein hohes Volumen an Rückbuchungen erfahren haben); oder (d) Sie sind Ihren Verpflichtungen, uns die erforderlichen Identifikationsdokumente zur Verfügung zu stellen, nicht nachgekommen oder wir haben Grund zu der Annahme, dass die uns von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen nicht vollständig oder korrekt sind, einschließlich der Fälle, in denen wir Grund zu der Annahme haben, dass Sie Transaktionen über andere Vertriebskanäle (einschließlich Websites) und für andere Unternehmen als die mit uns vereinbarten eingereicht haben.
- (a) Wenn ein Zahlungssystem uns mitteilt, dass es beabsichtigt, eine Geldbuße, Gebühr oder Strafe aufgrund übermäßiger Rückbuchungen oder Ihrer Handlungen oder Unterlassungen (einschließlich der Nichteinhaltung der Regeln eines Zahlungssystems) zu verhängen, können wir die Bearbeitung aller Transaktionen aussetzen. Soweit dies möglich ist, werden wir Sie vorher davon in Kenntnis setzen.
- (b) Sie sind für die Erhebung, Meldung und Abführung der auf Ihre Transaktionen anfallenden Steuern an die zuständige Steuerbehörde verantwortlich.
- (c) Wir können Sie jederzeit auffordern, Sicherheiten oder andere Zusicherungen zu unseren Gunsten zu leisten, damit wir Transaktionen für Sie weiter bearbeiten können.
- (d) Wenn Sie sich in Deutschland befinden:
- (i) Wir können Sie auffordern, eine Sicherheit (z. B. Barsicherheiten, Bankgarantien usw.) für alle Ansprüche zu leisten, die sich aus dem Vertragsverhältnis für Acquiring Services ergeben, einschließlich insbesondere Zahlungsansprüchen aus Rückbelastungen und auferlegten Bußgeldern oder Gebühren gemäß den Regeln des Zahlungssystems sowie sekundären Ansprüchen wie Schadensersatzansprüchen und Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung, einschließlich künftiger Ansprüche.
- (ii) Wenn wir Sie bei Abschluss der Bedingungen zunächst nicht zur Leistung einer Sicherheit aufgefordert haben, können wir Sie dennoch zu einem späteren Zeitpunkt zur Leistung einer Sicherheit auffordern. Wir können eine solche Forderung jedoch nur dann stellen, wenn es aufgrund einer Änderung der Tatsachen wahrscheinlicher geworden ist, dass Sie nicht in der Lage sein werden, Ihre Verpflichtungen aus den Bedingungen zu erfüllen (z. B. wenn sich Ihre finanziellen Verhältnisse geändert haben oder wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten sich verschlechtert hat oder gefährdet ist).
- (iii) Wir werden Ihnen eine angemessene Frist für die Stellung oder Erhöhung einer solchen Sicherheit einräumen. Wenn wir beabsichtigen, die Bedingungen zu kündigen, wenn Sie diese Sicherheiten nicht stellen, werden wir Sie vor der Kündigung der Bedingungen informieren.
- (e) Sie müssen die Sicherheitsstandards jederzeit einhalten. Unbeschadet des Vorstehenden müssen Sie die Terminals regelmäßig verwalten, einschließlich der Aufzeichnung der Bestands- und Seriennummern und des Standorts jedes Terminals, und eine grundlegende elektronische und physische Identifizierung und Authentifizierung jedes Terminals vornehmen.
2.4 Sonstige Anforderungen für Transaktionen
- (a) Sie dürfen nur Transaktionen an uns übermitteln, die sich auf rechtmäßige Käufe von Waren und Dienstleistungen innerhalb des Abgedeckten Gebiets in der im Bestellformular angegebenen Währung oder in einer anderen zwischen uns vereinbarten Währung beziehen.
- (b) Sie müssen sicherstellen, dass die Art der Transaktion korrekt angegeben ist und den richtigen "Händlerkategorie-Code" verwenden, den wir Ihnen mitgeteilt haben. Beispielsweise dürfen Sie eine Transaktion nicht als Versand- oder Telefontransaktion klassifizieren, wenn es sich nicht um eine solche handelt.
- (c) Sie dürfen von einem Kunden keine Gebühren, Abgaben oder Bußgelder verlangen, die Sie gemäß diesen Bedingungen zu zahlen haben.
- (d) Sie dürfen einem Kunden weder Bargeld vorschießen (es sei denn, dies ist nach den Regeln des Zahlungssystems zulässig) noch einen Kredit gewähren.
- (e) Transaktionen dürfen nur über einen zwischen Ihnen und uns vereinbarten Vertriebskanal (einschließlich einer Website) durchgeführt werden.
- (f) Sie dürfen keine Transaktionen einreichen, von denen Sie wissen oder vermuten oder von denen Sie hätten wissen oder vermuten müssen, dass sie in irgendeiner Weise illegal oder betrügerisch sind.
2.5 Transaktionsaufzeichnungen, Informationen und Maßnahmen, die wir von Ihnen verlangen können
- (a) Sie müssen sicherstellen, dass der Transaktionsdatensatz vollständig und korrekt ist und den Regeln des Zahlungssystems, diesen Bedingungen, allen anwendbaren Gesetzen und Vorschriften sowie allen anderen Anforderungen, die wir Ihnen von Zeit zu Zeit mitteilen, entspricht. Wenn Sie uns Transaktionsbelege zusenden, ist dies Ihre Bestätigung, dass Sie rechtmäßig Waren oder Dienstleistungen an einen Kunden geliefert haben und dass Sie Ihren Verpflichtungen gegenüber diesem Kunden nachgekommen sind.
- (b) Sie müssen alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen, die wir vernünftigerweise verlangen. Sie erkennen an, dass ein Versäumnis, dies zu tun, dazu führen kann, dass wir nicht in der Lage oder nicht bereit sind, die in diesen Bedingungen beschriebenen Dienstleistungen zu erbringen.
- (c) Sie müssen alle Maßnahmen ergreifen, zu denen wir Sie vernünftigerweise auffordern, (i) um das mit der Erbringung unserer Dienstleistungen für Sie verbundene Risiko zu minimieren, (ii) um die geltenden Regeln für Zahlungssysteme einzuhalten, oder (iii) um geltende Gesetze oder Vorschriften einzuhalten.
2.6 Lizenzen, Genehmigungen und andere Unterstützung, die wir von Ihnen benötigen
- (a) Sie sind verpflichtet, alle Genehmigungen, Zustimmungen, Zulassungen, Lizenzen, Zulassungen oder Registrierungen einzuholen und aufrechtzuerhalten, die gesetzlich oder in den Organisationsdokumenten vorgeschrieben sind oder anderweitig erforderlich sind, um Ihre Verpflichtungen gemäß diesen Bedingungen zu erfüllen.
- (b) Sie müssen alle Anträge und Unterlagen ausfüllen, die wir und die Zahlungssysteme im Zusammenhang mit diesen Bedingungen angemessener Weise verlangen. Sie müssen uns mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich informieren, bevor Sie die von Ihnen verkauften Produktlinien oder Dienstleistungen, Ihren Handelsnamen oder die Art und Weise, wie Sie Zahlungsinstrumente akzeptieren, ändern. Wenn wir nach vernünftigem Ermessen zu dem Schluss kommen, dass die Änderung wesentlich ist, können wir die Bearbeitung von Transaktionsdatensätzen, die nach der Änderung vorgenommen werden, verweigern, nachdem wir Sie 5 Tage zuvor darüber informiert haben. Sie verpflichten sich, uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn Sie Gegenstand eines freiwilligen oder unfreiwilligen Konkurs- oder Insolvenzantrags oder -verfahrens sind. Sie sind verpflichtet, uns mitzuteilen, wenn sich die in der Anwendung gemachten Angaben während der Geltungsdauer dieser Bedingungen ändern.
3. Erstattungen und Anpassungen
3.1 Sie müssen eine faire Richtlinie für Erstattungen, Rückgaben und Stornierungen von Transaktionen einhalten, die mit den Regeln des Zahlungssystems und dem geltenden Recht übereinstimmt. Sie müssen den Kunden die entsprechenden Richtlinien in der Art und Weise und in dem Umfang offenlegen, wie es die Regeln des Zahlungssystems oder das geltende Recht verlangen. Wenn wir es verlangen, müssen Sie es auch uns gegenüber offenlegen.
3.2 Wenn wir Sie zuvor aufgefordert haben, uns Ihre Erstattungs-, Rückgabe- oder Stornierungsrichtlinien mitzuteilen, muss uns jede Änderung dieser Richtlinien mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten der Änderung schriftlich mitgeteilt werden. Wir können die Bearbeitung eines Transaktionsdatensatzes verweigern, der einer geänderten Erstattungs-, Rückgabe- oder Stornierungspolitik unterliegt, wenn wir nicht im Voraus über die Änderungen informiert wurden.
3.3 Wenn Sie eine Preisanpassung, Rückgabe oder Stornierung in Verbindung mit einer abgewickelten oder eingereichten Transaktion zulassen, müssen Sie uns einen Transaktionsdatensatz senden, der die Rückerstattung oder Anpassung innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt des Antrags auf eine solche Rückerstattung oder Anpassung widerspiegelt. Der Betrag der Rückerstattung oder Anpassung darf den Betrag nicht übersteigen, der als Gesamtbetrag auf dem ursprünglichen Transaktionsdatensatz angegeben ist (mit Ausnahme des Betrags, der erforderlich ist, um dem Kunden die Portokosten zu erstatten, die er für die Rücksendung der betreffenden Waren bezahlt hat).
3.4 Sie dürfen keine Rückerstattungen für Transaktionen in bar oder einem Bargeldäquivalent (z. B. Scheck) ausstellen, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder nach den Regeln des Zahlungssystems zulässig.
4. Auszahlung, Treuhandabrede
4.1 Sie müssen den Transaktionsdatensatz spätestens am nächsten Geschäftstag nach dem Tag, an dem der Transaktionsdatensatz erstellt wurde, bei uns einreichen.
- (a) Wenn Sie im Vereinigten Königreich ansässig sind, müssen Sie bei Debitkartentransaktionen, die dem Konto eines Kunden gutgeschrieben werden, den entsprechenden Transaktionsdatensatz innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Autorisierung für eine solche Gutschrift einreichen. Wenn Sie dies nicht tun, kann dies zu höheren Interbankenentgelten und anderen Kosten sowie zu vermehrten Rückbuchungen führen, die wir an Sie weitergeben werden. Sie sind für alle Gebühren und Kosten verantwortlich, die mit der Übermittlung von Transaktionsdatensätzen an uns verbunden sind.
- (b) Wenn Sie sich in Deutschland befinden:
- (i) Bei Debitkartentransaktionen müssen Sie den entsprechenden Transaktionsbeleg innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Autorisierung für eine solche Gutschrift einreichen. Sie sind für alle Gebühren und Kosten verantwortlich, die mit der Übermittlung der Transaktionsbelege an uns verbunden sind.
- (ii) Wir verpflichten uns zu einer eigenständigen Zahlungsverpflichtung gemäß § 780 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs für jede Transaktion, die in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen korrekt eingereicht wurde. Die unabhängige Zahlungsverpflichtung unterliegt jedoch den in diesen Bedingungen dargelegten Bedingungen und insbesondere Ihrer Einhaltung der Bedingungen in den Abschnitten 3, 5 und 6. Wir können die Rückzahlung von Transaktionen, die an Sie ausgezahlt wurden, verlangen, wenn wir Grund zu der Annahme haben, dass die in diesen Bedingungen dargelegten Bedingungen nicht erfüllt sind.
4.2 Sie müssen ein Konto in dem abgedeckten Gebiet führen, um Gelder im Zusammenhang mit der Abwicklung von Transaktionen zu erhalten (das "Auszahlungskonto"). Sie dürfen das Auszahlungskonto nicht schließen, ohne uns mindestens 5 Werktage vorher schriftlich zu informieren und ein alternatives Auszahlungskonto zu eröffnen. Sie sind für alle Gebühren und Kosten im Zusammenhang mit dem Auszahlungskonto verantwortlich. Wir haften nicht für Verzögerungen beim Geldeingang oder für Probleme im Zusammenhang mit den Auszahlungsbuchungen, die von Dritten verursacht werden, einschließlich Verzögerungen oder Fehlern bei den Zahlungssystemen oder Ihrer Bank. Wir sind nicht verpflichtet, Geldbeträge an Sie zu überweisen, wenn Sie diese Anforderungen nicht einhalten. Wenn Sie sich im Vereinigten Königreich aufhalten, ermächtigen Sie uns, jederzeit elektronische Gutschriften und Abbuchungen sowie Anpassungen auf dem Auszahlungskonto zu veranlassen.
4.3 In Bezug auf alle abgewickelten Transaktionen werden wir die Transaktionsdatensätze verarbeiten, um die Auszahlung der Transaktionen aus den verschiedenen Zahlungssystemen zu erleichtern. Wir werden die Gelder, die wir im Zusammenhang mit Ihren abgerechneten Transaktionen erhalten, spätestens an dem Geschäftstag, an dem uns die Gelder von den Zahlungssystemen gutgeschrieben werden, valutieren und Ihnen zur Verfügung stellen. Spätestens am nächsten Geschäftstag nach Erhalt und Wertstellung der Gutschrift für einen solchen Transaktionsdatensatz werden wir (und Sie weisen uns an) die Überweisung dieser Erlöse auf Ihr Auszahlungskonto veranlassen. Der zu zahlende Erlös entspricht den Beträgen, die wir erhalten haben und die auf die im Auftragsformular angegebene Währung oder eine andere von uns vereinbarte Währung lauten, nach Abzug aller Gebühren, Entgelte oder sonstigen Kosten (einschließlich Interbankenentgelte und Gebühren für Zahlungssysteme), die an uns oder von uns in Bezug auf Ihre Transaktionen zu zahlen sind (sogenannte "Nettoauszahlung"). Wenn wir im Auftragsformular vereinbart haben, Ihnen Geldbeträge ohne solche Abzüge zu überweisen (sogenannte "Bruttoauszahlung"), stellen wir Ihnen diese Beträge gesondert zur Zahlung gemäß diesen Bedingungen in Rechnung. Wenn wir vereinbart haben, Ihnen einen Bruttoauszahlung in Rechnung zu stellen, behalten wir uns das Recht vor, gemäß den Änderungsbestimmungen in Klausel 6 von Teil A jederzeit auf Nettoausgleich umzustellen.
4.4 Sollten wir Ihnen zu irgendeinem Zeitpunkt irrtümlich Beträge zahlen, die Ihnen nicht ordnungsgemäß zustehen, oder sollten wir Sie nicht auffordern, uns den vollen Betrag der Gebühren oder Entgelte (zuzüglich der anfallenden Mehrwertsteuer) zu zahlen, zu deren Zahlung Sie sich verpflichtet haben, werden wir den zu viel gezahlten oder nicht gezahlten Betrag von dem Ihnen geschuldeten Betrag abziehen oder Sie anweisen, den Betrag, den Sie uns schulden, innerhalb von drei Bankarbeitstagen nach unserer Aufforderung zu zahlen.
4.5 Wenn wir aus irgendeinem Grund Beträge nicht auszahlen können und dies länger als einen Monat andauert, berechnen wir Ihnen eine monatliche Verwaltungsgebühr ab dem letzten Transaktions- oder Kündigungsdatum, bis wir die Beträge an Sie auszahlen können. Wir behalten uns das Recht vor, die Verwaltungsgebühren von den Beträgen, die wir Ihnen schulden, abzuziehen.
4.6 Als reguliertes Zahlungsinstitut sind wir gesetzlich verpflichtet, Gelder, die wir in Ihrem Namen erhalten haben, zu sichern. Wir können nach eigenem Ermessen die Sicherungsmethoden bestimmen, die wir anwenden, um unseren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. Wir können unsere Sicherungsmethoden jederzeit ändern oder anpassen. Gegenwärtig nutzen wir ein oder mehrere offene Treuhandsammelkonten, die wir bei einem Kreditinstitut eingerichtet haben. Die Gelder auf diesen Konten werden zugunsten von Ihnen und anderen Händlern verwahrt. Wir werden die Kreditinstitute über den Status der Konten als Treuhandkonten informieren. Auf Ihren Wunsch teilen wir Ihnen Einzelheiten über die Kreditinstitute mit, die die Treuhandkonten führen. Wir stellen sicher, dass die Gelder, die wir in Ihrem Namen erhalten, nicht mit Geldern anderer, einschließlich unserer eigenen Gelder, vermischt werden. Sie gestatten uns, alle Gebühren und sonstigen Beträge, die Sie uns schulden, vom Treuhandkonto abzuheben, um die entsprechenden Beträge mit Ihren Forderungen an uns zu verrechnen.
5. Aufzeichnungen und Auskunftsanfragen
5.1 Sie müssen jeden Transaktionsdatensatz in Übereinstimmung mit den Regeln der Zahungssystemen sicher aufbewahren und auf jeden Fall mindestens 18 Monate lang aufbewahren.
5.2 Wir senden Ihnen jede Auskunftsanfrage, die wir mit den uns vorliegenden Informationen über die betreffende Transaktion nicht erfüllen können. Sie müssen innerhalb von 7 Tagen nach Versand der Auskunftsanfrage (oder innerhalb eines kürzeren Zeitraums, den die Regeln des Zahlungssystems vorsehen) schriftlich per Einschreiben oder Nachtsendung (oder auf andere Weise, die wir vereinbaren) die Lösung der Untersuchung einer solchen Auskunftsanfrage mitteilen und Kopien für die Anfrage erforderlichen Dokumente beifügen. Sie erkennen an, dass ein Versäumnis in einer unwiderruflichen Rückbuchung resultieren kann.
6. Rückbuchungen (“Chargebacks”)
6.1 Sie können von einem Kunden oder einem Zahlungssystem aus verschiedenen Gründen gemäß den Regeln des Zahlungssystems eine Rückbuchung erhalten, z. B. wenn eine Transaktion als nicht gültig autorisiert angefochten oder als betrügerisch identifiziert wurde. Sie müssen Rückbuchungen und andere Kundenstreitigkeiten in Übereinstimmung mit den Regeln des Zahlungssystems behandeln.
6.2 Sie erklären sich damit einverstanden, dass alle Rückbelastungen, Kundenerstattungen und -anpassungen, Gebühren, Entgelte, Bußgelder, Veranlagungen, Strafen und alle anderen Verbindlichkeiten fällig und zahlbar sind, wenn Sie eine entsprechende Mitteilung von den Zahlungssystemen oder einem Dritten erhalten, oder anderweitig gemäß diesen Bedingungen. Sie stimmen zu, alle diese Beträge ohne Abzug oder Aufrechnung zu zahlen. Alternativ dazu (und nach unserem Ermessen) können wir Ihr Auszahlungskonto jederzeit mit diesen Beträgen belasten.
6.3 Sie sind verpflichtet, uns für jede Rückbuchung eine Gebühr in der Höhe zu zahlen, die im entsprechenden Bestellformular angegeben ist, oder wie von uns anderweitig verlangt.
6.4 Wenn Sie übermäßige Rückbuchungen oder übermäßigen Betrug erhalten, können wir (zusätzlich zu anderen Rechten, die wir gemäß diesen Bedingungen haben):
- (a) Sie auffordern, uns eine ausführliche Begründung zu liefern, warum Sie übermäßige Rückbuchungen oder übermäßigen Betrug erleben und welche Maßnahmen Sie ergreifen, um die Zahl der Rückbuchungen zu verringern; und
- (b) Ihre Verfahren in Bezug auf die Annahme von Zahlungsinstrumenten zu überprüfen und von Ihnen neue Verfahren zu verlangen, die darauf ausgerichtet sind, künftige Rückbelastungen oder Betrugsfälle zu vermeiden oder zu verringern.
7. Verwendung der Zeichen der Zahlungssyteme
Es ist Ihnen untersagt, die Zeichen der Zahlungssysteme zu verwenden, sofern dies nicht ausdrücklich durch die Zahlungssysteme oder die Regeln des Zahlungssystems gestattet ist. Sofern Sie nicht die Erlaubnis des betreffenden Zahlungssytems haben, dürfen Sie die Zahlungssystem-Zeichen nur zum Anbringen von Aufklebern, Schildern, Werbung und anderen Formen, die die Zahlungssystem-Zeichen darstellen, verwenden, die Ihnen (i) von den Zahlungssystemen, (ii) von uns gemäß diesen Bedingungen oder (iii) anderweitig schriftlich von uns genehmigt wurden. Ihre Verwendung der Zeichen der Zahlungssysteme muss mit den Regeln der Zahlungssysteme übereinstimmen. Sie haben keine Eigentumsrechte an den Zahlungssytem-Zeichen. Ihr Recht, die Zeichen des Zahlungssystems gemäß diesen Bedingungen zu verwenden, erlischt, wenn diese Bedingungen enden. Ein Zahlungssystem kann auch verlangen, dass Sie die Verwendung der Zeichen des Zahlungssystems jederzeit einstellen, und Sie müssen dies unverzüglich tun, sobald Sie benachrichtigt werden.
8. Gebühren
Die in Bezug auf die Acquiring Services zu zahlenden Gebühren sind auf dem Bestellformular angegeben und können eine monatliche Mindestgebühr beinhalten, die unabhängig von der Anzahl der in einem bestimmten Monat verarbeiteten Transaktionen zu zahlen ist. Zusätzlich zu diesen Gebühren sind Sie für alle Gebühren, Abgaben, Bußgelder, Strafen oder andere Kosten verantwortlich, die Verifone von einem Zahlungssystem oder einer anderen dritten Partei in Bezug auf die Acquiring Services auferlegt werden, sowie für alle Verwaltungskosten, die Verifone im Umgang mit einem solchen Zahlungssystem oder einer anderen dritten Partei als Folge Ihrer Handlungen oder Unterlassungen entstehen können. Alle gemäß diesen Bedingungen zu zahlenden Gebühren und Entgelte, die einen Bruchteil eines Penny oder Cent enthalten, werden auf den nächsten vollen Penny oder Cent aufgerundet.
9. Dynamische Währungsumrechnungsdienste (DCC)
9.1 Falls auf Ihrem Auftragsformular angegeben, stellt Verifone einen Service zur Verfügung, der es Ihnen ermöglicht, eine Transaktion in der Standardwährung des betreffenden Zahlungsinstruments einzureichen, falls dies vom Zahler ausgewählt wurde, auch wenn der Verkauf in einer anderen Währung erfolgt ("DCC"). Alle Transaktionen werden in der mit Ihnen vereinbarten Währung abgewickelt. Sie müssen dem Zahler den Verkaufsbetrag in Ihrer Standardwährung vorlegen und dürfen keine Vorauswahl treffen oder den Zahler anderweitig zur Verwendung einer anderen Währung verleiten. Bei der Anzeige der DCC-Option müssen Sie den geltenden Umrechnungskurs und alle zusätzlichen Gebühren oder Aufschläge, die Sie für die Transaktion erheben, angeben.
9.2 Im Falle einer Rückbuchung oder Rückerstattung einer DCC-Transaktion gelten der DCC-Wechselkurs und alle Aufschläge oder Gebühren, die zum Zeitpunkt der ursprünglichen Transaktion erhoben wurden, auch für die Rückbuchung oder Rückerstattung.
10. Beendigung dieser Bedingungen
10.1 Die Beendigung der Dienstleistungen gemäß diesem Abschnitt unterliegt den allgemeinen Kündigungsbestimmungen in Teil A, vorbehaltlich der zusätzlichen Rechte und Pflichten, die in diesem Abschnitt beschrieben sind.
10.2 Wenn wir die Erbringung von Acquiring Services für Sie einstellen wollen, werden wir Sie mindestens 1 Monat vorher schriftlich benachrichtigen (außer wenn Sie sich im Vereinigten Königreich befinden, in diesem Fall werden wir Sie mindestens 2 Monate vorher schriftlich benachrichtigen), außer unter den folgenden Umständen, unter denen wir die Erbringung von Acquiring Services für Sie sofort einstellen können:
- (a) ein Zahlungssystem hat uns mitgeteilt, dass es nicht mehr bereit ist, Transaktionen von Ihnen zu akzeptieren oder Ihre Registrierung bei ihm zu unterstützen, oder es fordert uns auf, diese Bedingungen zu beenden oder einzuschränken ;
- (b) Sie (einschließlich aller Personen, die Ihr Unternehmen besitzen oder kontrollieren) sind in einer oder mehreren von den Zahlungssystemen geführten Datenbanken mit beendeten oder mit hohem Risiko behafteten Händlern aufgeführt;
- (c) Sie sich an Aktivitäten beteiligen, die dazu führen oder führen könnten, dass wir gegen die Regeln des Zahlungssystems oder gegen Gesetze, Vorschriften, Verhaltensregeln oder andere Pflichten verstoßen, die für uns gelten, wenn wir weiterhin Dienstleistungen für Sie erbringen würden. Dies gilt auch, wenn Sie Transaktionen zur Bearbeitung einreichen, die aus anderen Vertriebskanälen (einschließlich Websites) oder anderen Geschäften stammen als zwischen uns vereinbart;
- (d) Sie versäumen es wiederholt, die SCA-Anforderungen zu erfüllen, wenn dies nach den Regeln des Zahlungssystems erforderlich ist;
- (e) wir Grund zu der Annahme haben, dass die weitere Erbringung von Dienstleistungen für Sie das Risiko birgt, dass eine Regierung, eine Aufsichtsbehörde oder eine Strafverfolgungsbehörde Maßnahmen gegen uns oder unsere verbundenen Unternehmen ergreift;
- (f) Sie Transaktionen einreichen, die das Risiko für uns, Ihnen Dienstleistungen zu erbringen, wesentlich erhöhen (ohne vorher unsere Zustimmung einzuholen), oder sich an Aktivitäten beteiligen, die unseren Ruf oder unseren Firmenwert oder den Ruf oder den Firmenwert eines Zahlungssystems schädigen (oder schädigen könnten);
- (g) Sie übermäßige Rückbuchungen oder übermäßigen Betrug erhalten;
- (h) wir vernünftigerweise davon ausgehen, dass Sie finanziell unsicher sind, so dass Sie nicht in der Lage sind, Ihren Verpflichtungen gemäß diesen Bedingungen nachzukommen oder bald nicht mehr in der Lage sein werden, diese Verpflichtungen zu erfüllen;
- (i) wir berechtigten Grund zu der Annahme haben, dass Sie ein anderes Risikoprofil haben als das, das wir ursprünglich genehmigt haben, und das nicht mit unseren Richtlinien oder unserer Risikobereitschaft übereinstimmt;
- (j) Sie haben für einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten keine Transaktionen zur Bearbeitung eingereicht;
- (k) Sie haben eine von Ihnen erteilte Einzugsermächtigung ohne unsere Zustimmung storniert;
- (l) wir von einer zuständigen Regierungs- oder Aufsichtsbehörde nicht mehr ermächtigt sind, die in diesen Bedingungen genannten Dienstleistungen im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften zu erbringen, oder eine zuständige Regierungs- oder Aufsichtsbehörde uns auffordert, diese Bedingungen zu beenden oder einzuschränken oder auf andere Weise die Bereitstellung einiger oder aller Dienstleistungen für Sie einzustellen;
- (m) wir von betrügerischen Aktivitäten Ihrerseits oder in einer Ihrer Verkaufsstellen Kenntnis erlangt haben oder Grund zu der Annahme haben, dass solche Aktivitäten vorliegen;
- (n) Sie uns falsche Informationen gegeben haben;
- (o) Sanktionen gegen Sie oder eines Ihrer verbundenen Unternehmen verhängt wurden;
- (p) Sie haben eine fällige Zahlung nicht geleistet oder die Bedingungen eines anderen Vertrags oder einer anderen Verpflichtung, die Sie mit uns und unseren verbundenen Unternehmen eingegangen sind, nicht eingehalten;
- (q) Sie haben einen wesentlichen Verstoß gegen die Regeln des Zahlungssystems oder gegen geltende Gesetze oder Vorschriften begangen;
- (r) Sie haben unsere Dienstleistung illegal oder für kriminelle Aktivitäten genutzt (oder einer anderen Person die Nutzung gestattet), einschließlich der Entgegennahme von Erträgen aus Straftaten auf Ihrem Auszahlungskonto; oder
- (s) wir von Bedenken erfahren, die von einem Zahlungssystem geäußert wurden und die die weitere Erbringung von Dienstleistungen für Sie unangemessen aufwändig, unpraktisch oder riskant machen.
10.3 Wir können auch die Verarbeitung einiger oder aller Ihrer Transaktionen aussetzen, wenn ein in 10.2(a) bis 10.2(f) aufgeführtes Ereignis eintritt. In der Regel informieren wir Sie mindestens 5 Tage im Voraus, bevor wir die Verarbeitung aussetzen. Wir können die Verarbeitung jedoch auch sofort aussetzen, wenn dies aufgrund geltender Gesetze oder Vorschriften, behördlicher Anordnungen oder Anweisungen des Zahlungssystems erforderlich ist oder wenn dies in angemessener Weise erforderlich ist, um die Sicherheit und Integrität unserer Systeme zu gewährleisten.
10.4 Wenn wir Sie von einer Änderung dieser Bedingungen in Kenntnis gesetzt haben, können Sie diese Bedingungen kündigen, indem Sie uns vor Inkrafttreten der Änderung benachrichtigen. Es wird davon ausgegangen, dass Sie alle Änderungen akzeptiert haben, wenn Sie nicht vor dem Datum, an dem die Änderungen in Kraft treten, schriftlich widersprechen.
10.5 Nach Beendigung dieser Bedingungen:
- (a) Die Abschnitte dieser Bedingungen, die sich auf die Verarbeitung und Abrechnung von Transaktionen, alle damit zusammenhängenden Anpassungen, Gebühren und andere von Ihnen zu zahlenden Beträge sowie die Beilegung von damit zusammenhängenden Rückbuchungen, Streitigkeiten oder anderen Problemen im Zusammenhang mit Transaktionen beziehen, gelten auch nach Beendigung dieser Bedingungen in Bezug auf alle vorher oder nachher durchgeführten Transaktionen, wie weiter unten beschrieben.
- (b) Sie sind weiterhin für alle Rückbuchungen, Gebühren, Bußgelder, Veranlagungen, Gutschriften und Anpassungen verantwortlich, die sich aus Transaktionen ergeben, die unter diesen Bedingungen verarbeitet wurden, sowie für alle anderen Beträge, die zu diesem Zeitpunkt fällig sind, später fällig werden oder vor oder nach dem Ende der Bedingungen fällig werden können.
- (c) Wenn Sie uns nach dem Ende dieser Bedingungen Transaktionsdaten übermitteln, können wir uns dafür entscheiden, diese Transaktionsdaten im Einklang mit diesen Bedingungen zu verarbeiten.
- (d) Sie nehmen zur Kenntnis, dass wir unter bestimmten Umständen verpflichtet sein können, den Zahlungssystemen Ihren Firmennamen sowie die Namen und sonstigen Identifizierungsmerkmale der Geschäftsinhaber zu melden. Nach der Kündigung dieser Bedingungen kann Verifone den Gesamtbetrag der erwarteten Rückbuchungen, Rückerstattungen und erwarteten Risiken, die Verifone nach der Kündigung vernünftigerweise erwartet, schätzen, und das VU erklärt sich bereit, diesen Betrag unverzüglich auf sein Abrechnungskonto einzuzahlen.
- (e) Sie müssen die Auslage von Werbematerial, das wir Ihnen zur Verfügung gestellt haben, einstellen und auf unsere Aufforderung hin das Werbematerial an uns zurückgeben oder es (auf eigene Kosten) vernichten.
11. Unsere Haftung
11.1 Sobald Sie eine Transaktion bei uns einreichen, übermitteln wir gemäß den einschlägigen Bestimmungen in diesen Bedingungen den "Zahlungsauftrag" (d. h. die entsprechende Zahlungsanweisung) für die Transaktion zur Bearbeitung unmittelbar nach der Bestätigung durch das entsprechende Zahlungssystem. Wenn wir einen Zahlungsauftrag nicht korrekt übermitteln, werden wir (falls erforderlich):
- (a) den Auftrag zur Bearbeitung erneut übermitteln; und
- (b) sicherstellen, dass die Transaktion spätestens an dem Tag wertgestellt wird, an dem sie wertgestellt worden wäre, wenn die Transaktion korrekt ausgeführt worden wäre. Wir werden auch alle direkt entstandenen Gebühren, Verluste oder Zinszahlungen zurückerstatten.
11.2 Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Ihnen von uns zur Verfügung gestellten Transaktionsinformationen zu überprüfen. Wenn Sie von einer fehlerhaft ausgeführten Transaktion Kenntnis erlangen, müssen Sie uns dies so schnell wie möglich mitteilen, spätestens jedoch 2 Monate nach dem Datum der Abbuchung oder der korrekten Gutschrift (bzw. 13 Monate, wenn Sie sich im Vereinigten Königreich befinden). Wir haften Ihnen gegenüber nicht für nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Transaktionen, wenn Sie uns nicht innerhalb dieser Fristen benachrichtigt haben.
11.3 Dieser Abschnitt 10 zusammen mit den in diesen Bedingungen dargelegten Haftungsbeschränkungen stellt unsere gesamte Haftung in Bezug auf diese Bedingungen und die Dienste dar.
12. Verantwortung für Verluste
12.1 Ungeachtet der Klausel 2.1 der Beziehungsbedingungen müssen Sie uns, unsere verbundenen Unternehmen und unsere jeweiligen leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Vertreter und Sponsorbanken in Bezug auf alle Ansprüche, Klagen, Schiedsgerichtsverfahren, Urteile, Verluste, Haftungen und Schäden jeglicher Art (einschließlich Kosten, Auslagen und angemessener Anwaltsgebühren) entschädigen, die durch Folgendes verursacht werden, daraus resultieren, sich daraus ergeben oder in irgendeiner Weise damit zusammenhängen
- (a) Ansprüche, Beschwerden, Streitigkeiten, Rückgaben, Rückerstattungen oder Rückbuchungen im Zusammenhang mit einer von Ihnen eingereichten Transaktion oder einem Transaktionsdatensatz.
- (b) jede Verletzung dieser Acquiring-Bedingungen oder der Regeln des Zahlungssystems.
- (c) Jegliche Nichteinhaltung der Sicherheitsstandards.
- (d) jegliche Geldstrafen, Gebühren oder Bußgelder, die von einem der Zahlungssysteme gegen uns verhängt werden und die sich aus Ihren Transaktionen oder Rückbuchungen ergeben oder damit in Zusammenhang stehen.
- (e) die Nichtanerkennung der Anwendung der SCA-Anforderungen auf die betreffenden Transaktionen.
- (f) jede vorsätzliche oder fahrlässige Falschdarstellung der Art des von Ihnen betriebenen Geschäfts durch Sie.
- (g) jede Nichteinhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften.
- (h) jede Ihrer Handlungen oder Unterlassungen, die dazu führen, dass wir, ein Zahlungssystem oder eine ein Zahlungsinstrument ausstellende Bank gegen ein anwendbares Gesetz oder eine Verordnung verstoßen.
12.2 Die in diesem Abschnitt genannten Entschädigungen gelten auch nach dem Ende dieser Bedingungen.
13. Transaktionsdatensätze und Zahlungsinstrumentinformationen
13.1 Wir sind berechtigt, die Finanzinformationen und andere Informationen über Sie, die Transaktionsdatensätze und andere Informationen, die wir im Zuge der Erfüllung unserer Verpflichtungen im Rahmen dieser Bedingungen erhalten, für jeden legalen Zweck zu verwenden, vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Bedingungen und der Regeln des Zahlungssystems.
13.2 Wir werden sorgfältig darauf achten, die Offenlegung oder Verwendung von Zahlungsmittelinformationen zu verhindern, außer (i) gegenüber Ihren Bevollmächtigten und Vertragspartnern zum Zweck der Unterstützung bei der Durchführung einer Transaktion, (ii) gegenüber dem anwendbaren Zahlungssystem oder (iii) wie ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben. Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass die Verwendung von Lösungen zur Betrugsbekämpfung oder zur Verbesserung der Sicherheit (z. B. Verschlüsselungsprodukte oder -dienste), die Ihnen von uns oder einem Dritten zur Verfügung gestellt werden, in keiner Weise Ihre Verpflichtung zur Einhaltung der Sicherheitsstandards oder Ihre Verpflichtungen gemäß diesen Bedingungen einschränkt.
13.3 Nach den Regeln des Zahlungssystems dürfen Sie nur bestimmte Zahlungsinstrumentinformationen speichern (derzeit beschränkt auf den Namen des Kunden, die Kontonummer des Zahlungsinstruments und das Ablaufdatum), und es ist Ihnen untersagt, weitere Zahlungsinstrumentinformationen zu speichern, einschließlich aller Sicherheitscodedaten, wie CVV2-, CVC2- und PIN-Daten, sowie aller Magnetstreifenspurdaten. Sie bewahren alle Datenträger, die Zahlungsinstrumentinformationen enthalten, in einem unlesbaren Format auf, unabhängig davon, wo sie gespeichert sind, und in einem Bereich, der nur ausgewählten Mitarbeitern zugänglich ist, die davon Kenntnis haben müssen, und vernichten alle Materialien, die Zahlungsinstrumentinformationen enthalten, auf sichere Weise, so dass alle Kontonummern unlesbar sind, bevor Sie sie wegwerfen. Wenn Sie zu irgendeinem Zeitpunkt feststellen, dass Zahlungsinstrumentinformationen kompromittiert wurden, müssen Sie uns unverzüglich benachrichtigen und uns dabei helfen, die Parteien zu benachrichtigen, die nach den geltenden Gesetzen oder Vorschriften oder den Regeln des Zahlungssystems erforderlich sind, oder die wir anderweitig für notwendig erachten.
13.4 Sie verpflichten sich, alle Sicherheitsstandards einzuhalten. Sie verpflichten sich außerdem, uns jedes Jahr in einer für uns annehmbaren Form zu bestätigen, dass Sie alle Sicherheitsstandards eingehalten haben. Sie müssen uns die Ergebnisse aller Tests, Scans oder Bewertungen Ihrer Einhaltung der Sicherheitsstandards, die von den Zahlungssystemen gefordert werden, vorlegen. Für die jährliche Überprüfung der Einhaltung dieser Anforderung durch uns wird eine Gebühr erhoben. Alternativ bieten wir Ihnen einen optionalen Service an, der Sie beim Ausfüllen dieser jährlichen Bestätigung unterstützt. Über die Gebühren, die wir für diesen Service erheben, informieren wir Sie in den für diesen Service geltenden Bedingungen.
13.5 Sie sind sich bewusst, dass die Nichteinhaltung der Regeln des Zahlungssystems, einschließlich der Sicherheitsstandards, oder die Kompromittierung von Zahlungsinstrumenten Informationen zu Beurteilungen, Bußgeldern oder Strafen durch das Zahlungssystem führen kann, und Sie erklären sich damit einverstanden, uns für solche Beurteilungen, Bußgelder oder Strafen und alle damit verbundenen Verluste, Kosten oder Ausgaben, die uns entstehen, unverzüglich zu entschädigen und zu erstatten. Wenn ein Zahlungssystem eine forensische Untersuchung von Ihnen oder einem Ihrer Dienstleister, Vertreter, Geschäftspartner, Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer aufgrund einer Datensicherheitsverletzung verlangt, müssen Sie bei einer solchen forensischen Untersuchung bis zu deren Abschluss kooperieren und alle betroffenen Dienstleister zur Kooperation auffordern (einschließlich der Beauftragung eines für das betreffende Zahlungssystem akzeptablen Prüfers). Die Zahlungssysteme können auch direkt einen Prüfer in Ihrem Namen beauftragen oder verlangen, dass wir einen Prüfer beauftragen, um die Untersuchung der Datensicherheitsverletzung zu beschleunigen. In beiden Fällen erklären Sie sich damit einverstanden, für alle Kosten und Auslagen im Zusammenhang mit einer solchen forensischen Untersuchung aufzukommen (einschließlich aller Anwaltsgebühren und anderer Kosten im Zusammenhang mit einer solchen forensischen Untersuchung).
13.6 Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie im Falle Ihres Scheiterns, einschließlich eines Konkurses, einer Insolvenz oder einer sonstigen Einstellung des Geschäftsbetriebs, keine Materialien, die Transaktionsdatensätze oder Zahlungsmittelinformationen enthalten, an Dritte verkaufen, übertragen oder offenlegen werden. Sie müssen solche Informationen an uns zurückgeben oder uns einen Nachweis für deren Vernichtung vorlegen.
13.7 Wenn die Acquiring Services im Vereinigten Königreich erbracht werden, können Sie eine schriftliche Beschwerde über die Acquiring Services an vpukcs@verifone.com richten. Wenn die Acquiring Services an einem anderen Ort erbracht werden, können Sie eine schriftliche Beschwerde über die Acquiring Services an customerservice.vp@verifone.com richten. Wir bemühen uns, jede Beschwerde sorgfältig zu prüfen und antworten in der Regel innerhalb von 15 Werktagen nach Eingang der Beschwerde. In bestimmten Ausnahmefällen antworten wir innerhalb von 35 Werktagen nach Eingang der Beschwerde, werden Sie aber innerhalb von 15 Werktagen über die Gründe für die Verzögerung informieren und Ihnen mitteilen, wann Sie mit einer vollständigen Antwort rechnen können.
13.8 Wenn Sie sich im Vereinigten Königreich befinden und mit der Bearbeitung Ihrer Beschwerde durch uns nicht zufrieden sind, haben Sie das Recht, sich an den Financial Ombudsman Service zu wenden. Weitere Informationen zu diesem Verfahren finden Sie unter https://www.financial-ombudsman.org.uk/.
13.9 Wenn Sie sich an einem anderen Ort befinden, können Sie Ihre Beschwerde auch an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank richten. Die Einzelheiten des Schlichtungsverfahrens sind in der Verordnung über die Schlichtungsstelle für Finanzdienstleistungen geregelt. Ein Exemplar der Verordnung stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung. Weitere Einzelheiten zum Schlichtungsverfahren, einschließlich der Verordnung über die Schlichtungsstelle für Finanzdienstleistungen und der entsprechenden Formulare, finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank (www.bundesbank.de). Der Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ist bei der Deutschen Bundesbank in Textform und in deutscher Sprache einzureichen. Der Antrag muss die nach § 7 Abs. 1 der Schlichtungsstellenverordnung erforderlichen Mindestangaben enthalten. Der Antrag kann an die Deutsche Bundesbank - Schichtungsstelle - Postfach 10 06 02, 60006 Frankfurt am Main gerichtet werden. Der Antrag kann auch per E-Mail an schlichtung@bundesbank.de gesendet werden. Das Recht, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt.
13.10 Sie können sich auch jederzeit schriftlich oder zur Niederschrift bei der BaFin, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, über Verstöße gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch beschweren.
Teil D: Zusätzliche Services, die nur in Deutschland verfügbar sind
1. Geltungsbereich der Ergänzenden Bedingungen und Allgemeinen Bestimmungen
1.1 Die folgenden Leistungen sind nur in Deutschland verfügbar und unterliegen den Bedingungen dieses Teils D (die "Zusatzleistungen Deutschland"):
- (a) girocard-Akzeptanz
- (b) Elektronisches Lastschriftverfahren (ELV)
- (c) Forderungsankauf (Factoring)
- (d) e-Archiv
1.2 Die für Sie verfügbaren Zusatzleistungen Deutschland werden in Ihrem Bestellformular angegeben.
2. girocard
2.1 Für die Annahme von girocard-Transaktionen gelten die "Händlerbedingungen - Bedingungen für die Teilnahme am girocard-System der deutschen Kreditwirtschaft" ("girocard-Händlerbedingungen"). Diese grocard-Händlerbedingungen sind diesen Bedingungen als Anlage beigefügt.
2.2 Sie beauftragen uns, als Ihr Vertreter girocard-Entgelte im Sinne von Ziffer 6 der girocard-Händlerbedingungen zu verhandeln, die Sie für die Abwicklung von girocard-Transaktionen zahlen werden. Darüber hinaus können wir Teile des an die kartenausgebenden Zahlungsdienstleister gezahlten Entgelts als Teil unserer Vergütung für diese Leistung einbehalten. Sie können uns als Vertreter kündigen, wenn Sie (i) mit den kartenausgebenden Zahlungsdienstleistern eine gesonderte Vereinbarung gemäß Ziffer 6 der girocard-Händlerbedingungen abgeschlossen haben, (ii) die entsprechenden Bedingungen mindestens sechs Wochen vor dem Stichtag vorgelegt haben, (iii) mit den kartenausgebenden Zahlungsdienstleistern die technischen Spezifikationen vereinbart haben, die für die Umsetzung alternativer girocard-Gebührenregelungen erforderlich sind. Verifone wird die von Ihnen mit den kartenausgebenden Zahlungsdienstleistern vereinbarte Gebühr in deren Namen einziehen und überweisen. Bitte beachten Sie, dass eine Gebührenvereinbarung mit allen Emittenten erforderlich ist und Sie sich nach besten Kräften bemühen müssen, gekündigte Gebührenvereinbarungen mit den Emittenten zu beheben. Besteht keine Gebührenvereinbarung mit einem kartenausgebenden Zahlungsdienstleister, können wir die girocard-Akzeptanz an Ihren Terminals aussetzen oder Sie auffordern, die Karteninhaber darüber zu informieren, welche Karten von welchen kartenausgebenden Zahlungsdienstleister akzeptiert werden.
2.3 Verifone übernimmt keine Verantwortung für die Abwicklung von girocard-Transaktionen durch deutsche Banken.
2.4 Wenn wir mit Ihnen vereinbart haben, dass Verifone eingehende girocard-Transaktionen einzieht, beschränkt sich der Zahlungsservice von Verifone darauf, die Gelder in Ihrem Namen entgegenzunehmen und die eingezogenen Gelder zu den vereinbarten Terminen an Sie auszuzahlen. Der Einzug dieser Zahlungen in Ihrem Namen ist ein Acquiring Service, der ebenfalls den Bedingungen des Teils C: Acquiring Service unterliegt.
3. Elektronische Lastschriften (ELV)
3.1 Der Service Elektronische Lastschriften ("ELV") ermöglicht es Ihnen, SEPA-Lastschriftmandate zu erstellen, entweder über Terminals oder online, wenn Sie E-Commerce Gateway Services erworben haben, die Verifone dann in Ihrem Namen einreicht. Wenn eine ELV-Transaktion über ein Terminal eingeleitet wird, sind Sie dafür verantwortlich, dass der Name und die Unterschrift auf dem SEPA-Lastschriftmandat mit dem Namen und der Unterschrift auf der Karte übereinstimmen, die zur Einleitung der Transaktion verwendet wurde.
3.2 Verifone ist nicht am Geldtransfer für ELV-Transaktionen beteiligt und übernimmt keine Zahlungsgarantie. Alle ELV-Transaktionen können vom Zahler innerhalb von 8 Wochen ohne Angabe von Gründen storniert werden. Zahler können bis zu 13 Monate lang eine Rückbuchung veranlassen, wenn die Transaktion nicht autorisiert war, auch wenn kein unterzeichnetes Mandat vorlag.
3.3 Verifone prüft den Zahler und die Kontodaten mit einer eigenen Risikomaschine, bevor ein SEPA-Lastschriftmandat auf dem Terminal oder der E-Commerce Zahlungsseite generiert wird. Dieser Verifizierungsprozess stellt keine Zahlungsgarantie dar und Verifone ist nicht verantwortlich für Rückbuchungen oder anderweitig rückgängig gemachte Lastschriften.
3.4 Sie müssen die SEPA-Lastschriftmandate mindestens 15 Monate lang aufbewahren und sie Verifone auf Anfrage unverzüglich zur Verfügung stellen.
4. Forderungsankauf (Factoring)
4.1 Falls auf Ihrem Auftragsformular angegeben, kauft Verifone Ihre Forderungen im Zusammenhang mit Transaktionen, die zur Zahlung eingereicht wurden und deren Einreichung als Transaktionen von Verifone genehmigt wurde ("Qualifizierte Forderungen") für einen Betrag, der dem Gesamtbetrag der Qualifizierten Forderungen abzüglich der auf Ihrem Auftragsformular angegebenen Gebühren entspricht. Verifone wird sich bemühen, den Kaufpreis für die Qualifizierten Forderungen am ersten Werktag nach dem Tag, an dem die zugrunde liegende Transaktion stattgefunden hat, zu zahlen. Sie erklären sich bereit, alle zukünftigen Qualifizierenden Forderungen an Verifone zu verkaufen und abzutreten, und Verifone nimmt den Verkauf und die Abtretung unter den folgenden Bedingungen an:
- (a) Sie haben bestätigt, dass der Name und die Unterschrift auf dem SEPA-Lastschriftmandat (falls zutreffend) mit dem Namen und der Unterschrift auf der Karte übereinstimmen, die zur Initiierung der Transaktion verwendet wurde.
- (b) Sie haben den Zahler zum Zeitpunkt der Transaktionsauslösung darüber informiert, dass Verifone die daraus resultierende Forderung kaufen wird.
- (c) Der Zahler ist rechtlich verpflichtet, die Qualifizierte Forderung zu begleichen, d. h. Sie haben alle erforderlichen Schritte unternommen, um das betreffende Produkt oder die betreffende Dienstleistung zu liefern oder anderweitig zu erfüllen, bevor der Zahler zur Zahlung verpflichtet ist.
- (d) Sie dürfen zuvor nicht versucht haben, die Zahlung für die Transaktion über eine andere Zahlungsmethode einzuziehen, der Zahler darf nicht im Rückstand sein, und die zugrunde liegende Transaktion muss im Rahmen Ihrer normalen Geschäftstätigkeit entstanden sein und darf nicht in betrügerischer Absicht oder zur Förderung einer betrügerischen Tätigkeit durchgeführt worden sein.
- (e) Die zugrunde liegende Transaktion darf nicht den Kauf von Geschenkkarten, Gutscheinen, E-Geld-Produkten oder anderen vorausbezahlten Instrumenten oder die Bereitstellung von Bargeld an den Zahler beinhalten;
- (f) Der Zahler war zum Zeitpunkt der Transaktion mindestens 18 Jahre alt.
4.2 Sie werden uns unverzüglich informieren, wenn der Zahler eine Zahlung an Sie (und nicht an uns) leistet. Wir können Sie entweder um eine Überweisung bitten oder den Betrag mittels eines bestehenden Lastschriftmandats von Ihnen einziehen.
4.3 Sie werden die Forderung zum Nennwert zuzüglich der Verifone entstandenen Kosten zurückkaufen, wenn und soweit der Kunde erfolgreich eine Anfechtung, einen Gewährleistungsanspruch oder eine sonstige Einrede gegen die Zahlung geltend macht und diese Forderung oder Einrede auf Umständen beruht, die Sie zu vertreten haben, insbesondere auf Nichterfüllung, Schlechtleistung oder Verletzung von Pflichten aus dem Grundgeschäft. Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, die Forderung unverzüglich zum Nennwert zuzüglich der Verifone entstandenen Kosten zurückzukaufen, wenn sich nachträglich herausstellt, dass eine der in Ziffer 4.1 lit. (a)-(f) genannten Bedingungen zum Zeitpunkt der Abtretung nicht erfüllt war.
4.4 Verifone kann Sie auffordern, den Verkauf und die Abtretung der Forderung in einem gesonderten Schreiben zu bestätigen oder das Recht von Verifone zu bestätigen, die Kontaktdaten der Bank des Zahlers anzufordern.
4.5 Die Transaktionsgebühr sowie etwaige weitere vereinbarte Gebühren werden nicht zurückerstattet, wenn ein Forderungskaufvertrag aufgrund Ihres Verstoßes gegen diese Vereinbarung oder aufgrund der Auslösung Ihrer Rückkaufverpflichtung gemäß Ziffer 4.3 rückgängig gemacht wird oder nichtig ist. Dies gilt nicht, wenn der Rücktritt oder die Nichtigkeit auf Umstände zurückzuführen ist, die Verifone zu vertreten hat.
4.6 Teil C gilt in Bezug auf die Forderungsankäufe sinngemäß, wenn es sich um Zahlungsvorgänge handelt.
5. e-Archiv
5.1 Falls auf Ihrem Bestellformular angegeben, bietet Verifone einen begrenzten Archivierungsdienst für Transaktionsbelege für Transaktionen an, die über die Gateway Services von Verifone autorisiert wurden (das "e-Archiv"). Sobald der e-Archiv Service aktiviert ist, werden die Transaktionsbelege automatisch an Verifone zur Speicherung für 2 Jahre ab dem Transaktionsdatum gesendet, solange eine aktive Verbindung zwischen dem Terminal und den Gateway Services von Verifone besteht. Sollte diese Verbindung unterbrochen werden, müssen Sie sicherstellen, dass das Terminal innerhalb von sieben Tagen online und mit den Gateway Services verbunden ist, um sicherzustellen, dass alle Transaktionsbelege an den e-Archiv Service gesendet werden. Wenn ein Zahlungsinstrument eine Unterschrift des Kunden erfordert, werden nur Transaktionsbelege gespeichert, die eine auf einem Terminal erfasste Unterschrift aufweisen. Sie können auf die gespeicherten Transaktionsbelege im Verifone-Händlerportal zugreifen, zu dem Sie während des anfänglichen Onboarding-Prozesses Zugang erhalten, oder in einem anderen Portal, das Verifone in Zukunft angeben kann.
Anhang
Bedingungen für die Teilnahme am girocard-System der Deutschen Kreditwirtschaft
1. Teilnahme am girocard-System der Deutschen Kreditwirtschaft
Das Unternehmen ist berechtigt, am girocard-System der deutschen Kreditwirtschaft nach Maßgabe dieser Bedingungen teilzunehmen. Das girocard-System ermöglicht die bargeldlose Zahlung an automatisierten Kassen – girocard-Terminals. Vertragspartner des Unternehmens im Zusammenhang mit der Autorisierung jeder einzelnen Zahlungstransaktion ist der jeweilige kartenausgebende Zahlungsdienstleister (siehe Nr. 5). Die Gesamtheit der am girocard-System teilnehmenden Zahlungsdienstleister wird im Folgenden als Kreditwirtschaft bezeichnet.
2. Kartenakzeptanz
An den girocard-Terminals des Unternehmens sind die von Zahlungsdienstleistern emittierten Debitkarten, die mit einem girocard-Logo gemäß Kap. 2.3 des Technischen Anhangs versehen sind, zu akzeptieren. Zahlungsdienstleister können diese Debitkarte als physische Karte oder als digitale Karte zur Speicherung auf einem Telekommunikations-, Digital- oder IT-Gerät (mobiles Endgerät) ausgeben. Die Aktivierung der Kontaktlos-Funktion und damit einhergehend die Akzeptanz digitaler Karten ist optional. Den Unternehmen bleibt es unbenommen, Rabatte zu gewähren. Auf eine Nichtakzeptanz von Debitkarten von Zahlungsdienstleistern mangels Entgeltvereinbarung wird der Karteninhaber vom Unternehmen vor einer Zahlung mittels Aufkleber, elektronisch oder auf sonstige geeignete Art und Weise hingewiesen. Soweit die Kreditwirtschaft mit in anderen Staaten ansässigen Betreibern oder Teilnehmern garantierter und PIN-gestützter Debitkartensysteme (Kooperationspartner) entsprechende Kooperationsvereinbarungen getroffen hat, ist das Unternehmen verpflichtet, auch die im System eines Kooperationspartners von einem Zahlungsdienstleister ausgegebenen Debitkarten für die bargeldlose Zahlung an girocard-Terminals zu den im girocard-System geltenden Bedingungen zu akzeptieren.
Der Netzbetreiber wird das Unternehmen über die Debitkarten der Kooperationspartner, die im Rahmen des girocard-Systems zu akzeptieren sind, unterrichten und diese bei der technischen Abwicklung im Rahmen des girocard-Systems berücksichtigen. Die Akzeptanz von Karten weiterer Systeme an girocard-Terminals ist hiervon nicht berührt, soweit sie die ordnungsgemäße Verarbeitung der im girocard-System zu akzeptierenden Karten nicht beeinträchtigt.
Das Unternehmen hat die Möglichkeit, bei den von ihm akzeptierten Karten in seinen girocard-Terminals automatische Mechanismen zu installieren, die eine Vorauswahl einer bestimmten Zahlungsmarke oder Zahlungsanwendung treffen. Dabei darf es den Karteninhaber nicht daran hindern, sich über diese Vorauswahl hinwegzusetzen.
3. Anschluss des Unternehmers An das Betreibernetz eines Netzbetreibers
Die Teilnahme des Unternehmens am girocard-System setzt, sofern das Unternehmen nicht selbst die Aufgabe des Netzbetreibers übernimmt, den Anschluss an ein Betreibernetz auf der Grundlage einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und einem Netzbetreiber voraus. Aufgabe des Betreibernetzes ist, die girocard-Terminals mit den Autorisierungssystemen der Kreditwirtschaft, in denen die girocard-Umsätze genehmigt werden, zu verbinden. Der Netzbetreiber ist für die Aufstellung der girocard-Terminals, deren Anschluss an den Betreiberrechner sowie deren technische Betreuung einschließlich der Einbringung von kryptographischen Schlüsseln verantwortlich. Sofern hierfür das Verfahren zur Online-Personalisierung von Terminal-Hardewaresicherheitsmodulen (OPT-Verfahren) zur Anwendung kommt, ist er für die Durchleitung von kryptographischen Schlüsseln im Rahmen jenes Verfahrens verantwortlich. Der Netzbetreiber hat sicherzustellen, dass das Betreibernetz die von der Kreditwirtschaft vorgegebenen Sicherheitsanforderungen erfüllt.
4. Austausch von für den Terminalbetrieb erforderlichen kryptographischen Schüsseln
Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit des girocard-Systems besteht die Notwendigkeit, die kryptographischen Schlüssel in regelmäßigen Abständen oder anlassbezogen auszutauschen. Die für den Betrieb des Terminals erforderlichen kryptographischen Schlüssel werden von der Kreditwirtschaft erstellt. Das Unternehmen ist verpflichtet, diese kryptographischen Schlüssel, so wie sie von der Kreditwirtschaft bereitgestellt werden, abzunehmen.
Dies erfolgt über den Netzbetreiber. Sofern für die Einbringung das OPT-Verfahren Verwendung findet, schließt das Unternehmen hierzu eine entsprechende Vereinbarung mit einem von ihm gewählten Zahlungsdienstleister (Terminal-Zahlungsdienstleister) oder mit einem von diesem beauftragten Netzbetreiber.
5. Umsatzautorisierung durch den kartenausgebenden Zahlungsdienstleister
Der kartenausgebende Zahlungsdienstleister, der dem girocard-System angeschlossen ist, gibt mit der positiven Autorisierung des Umsatzes die Erklärung ab, dass es die Forderung in Höhe des am girocard-Terminal autorisierten Betrages (girocard-Umsatz) begleicht. Akzeptiert das Unternehmen an seinem girocard-Terminal die im System eines Kooperationspartners von einem Kreditinstitut ausgegebene Debitkarte, so gibt der kartenausgebende Zahlungsdienstleister im System des Kooperationspartners mit der positiven Autorisierung des Umsatzes die Erklärung ab, dass es die Forderung in Höhe des am girocard-Terminal autorisierten Betrages (girocard-Umsatz) begleicht. Voraussetzung für die Begleichung des girocard-Umsatzes ist, dass das girocard-Terminal gegenüber dem Netzbetreiber zugelassen, nach den mit dem Netzbetreiber vereinbarten Verfahren betrieben wurde und die in Nr. 2 und Nr. 7 genannten Anforderungen vom Unternehmen eingehalten wurden. Ist der kartenausgebende Zahlungsdienstleister dem girocard-System angeschlossen, ist weiterhin Voraussetzung, dass der girocard-Umsatz einem Zahlungsdienstleister des Unternehmens (Inkasso-Zahlungsdienstleister) innerhalb von 8 Tagen eingereicht wurde.
Die Einreichung des girocard-Umsatzes durch das Unternehmen bei seinem Zahlungsdienstleister ist nicht Bestandteil der Autorisierung des Umsatzes durch den kartenausgebenden Zahlungsdienstleister gegenüber dem Unternehmen. Durch eine Stornierung des girocard-Umsatzes entfällt die Zahlungsverpflichtung des kartenausgebenden Zahlungsdienstleisters. Das angeschlossene Unternehmen ist verpflichtet, der Kreditwirtschaft auf Anforderung, die über den Netzbetreiber geleitet wird, näher spezifizierte Unterlagen bezüglich des reklamierten girocard-Umsatzes (z. B. Belegkopie, Händlerjournal) unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Erhalt der Anfrage zur Verfügung zu stellen.
6. Entgelte
Für den Betrieb des girocard-Systems und die Genehmigung der girocard-Umsätze in den Autorisierungssystemen der Kreditwirtschaft oder im Autorisierungssystem eines Kooperationspartners schuldet das Unternehmen bzw. ein von diesem Beauftragter dem kartenausgebenden Zahlungsdienstleister das mit diesem vereinbarte Entgelt. Bei der Vereinbarung individueller Entgelte werden beide die technischen Anforderungen des girocard-Systems beachten.
Für stornierte Umsätze wird kein Entgelt erhoben. Das Unternehmen ist verpflichtet, dem Netzbetreiber das Bestehen seiner Entgeltvereinbarungen mit allen kartenausgebenden Zahlungsdienstleistern nachzuweisen sowie den Netzbetreiber über die Eckpunkte in Kenntnis zu setzen, die der Netzbetreiber für die technische Abwicklung der Transaktion zwingend benötigt (z. B. möglicherweise die Angabe über einen individuell vereinbarten Grundberechnungswert). Fehlen dem Unternehmen Entgeltabreden mit einem oder mehreren kartenausgebenden Zahlungsdienstleistern, muss es sich unverzüglich um den Abschluss von Entgeltabreden mit den fehlenden kartenausgebenden Zahlungsdienstleistern bemühen. Solange der Nachweis nicht oder nicht vollständig erbracht ist, kann der Netzbetreiber unter Einbeziehung des Unternehmens geeignete und angemessene Vorkehrungen treffen, wie etwa einen Hinweis an den Karteninhaber durch das Unternehmen über die Nichtakzeptanz von Debitkarten von bestimmten kartenausgebenden Zahlungsdienstleistern mangels Entgeltvereinbarung oder die (vorübergehende) Außerbetriebnahme des Terminals bis zum Nachweis der fehlenden Entgeltabrede(n).
Direkt zwischen einem Unternehmen und kartenausgebenden Zahlungsdienstleister(n) ausgehandelte Entgeltabreden kann der Netzbetreiber auf Wunsch des Händlers nach Einigung auf einen Servicevertrag technisch abwickeln. Nutzt das Unternehmen für Entgeltabrechnungen von girocard-Entgelten einen Beauftragten, verpflichtet es diesen zudem, die girocard-Entgelte getrennt von seinem sonstigen Vermögen auf einem separaten Konto zu verbuchen. Es handelt sich auch bei diesen Entgelten, vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung, um Treuhandvermögen der kartenausgebenden Zahlungsdienstleister.
Das dem jeweiligen kartenausgebenden Zahlungsdienstleister geschuldete Entgelt wird über den Netzbetreiber periodisch an die kartenausgebenden Zahlungsdienstleister abgeführt, sofern dies zwischen dem Unternehmen bzw. seinem Beauftragten und dem jeweiligen kartenherausgebenden Zahlungsdienstleister bzw. seinem Beauftragten unter Berücksichtigung der technischen Anforderungen des Netzbetreibers vereinbart worden ist.
7. Betrieb von Terminals nach Maßgabe der Vorgaben des Technischen Anhangs
Das VU ist verpflichtet, die girocard-Terminals für die nach diesen Bedingungen zugelassenen Debitkarten (siehe oben Ziffer 2) ausschließlich nach den im beigefügten Technischen Anhang aufgeführten "Betriebsanweisungen" zu betreiben. Die darin enthaltenen Vorgaben sind Bestandteil dieser Bedingungen. Insbesondere um zu verhindern, dass andere Personen als der Karteninhaber die PIN-Eingabe am Terminal einsehen können, sind bei der Installation des Terminals die in der beigefügten Technischen Anlage aufgeführten Sicherheitsanforderungen zu beachten.
Der Händler hat alles zu unterlassen, was die Sicherheit und Funktionsfähigkeit des girocard-Systems beeinträchtigen könnte. Der Händler ist verpflichtet, seinem Netzbetreiber alle Vorkommnisse mitzuteilen, die die Sicherheit oder Funktionsfähigkeit des girocard-Verfahrens beeinträchtigen können.
Für die Teilnahme am girocard-Verfahren dürfen nur von der Kreditwirtschaft zugelassene Terminals eingesetzt werden. Die von der Kreditwirtschaft geforderten Änderungen am Terminal müssen fristgerecht umgesetzt werden, um die Einhaltung der geltenden Zulassungsvoraussetzungen zu gewährleisten. Nicht entsprechend umgerüstete Terminals dürfen nach Ablauf der Frist nicht mehr im girocard-Netz eingesetzt werden.
8. Authentifizierung des Karteninhabers beim Bezahlvorgang
Zur Bezahlung an girocard-Terminals ist regelmäßig eine starke Authentifizierung des Karteninhabers erforderlich. Diese kann neben dem Einsatz der Debitkarte entweder durch Eingabe der persönlichen Geheimzahl (PIN) oder über ein anderes der zwischen Karteninhaber und kartenausgebendem Zahlungsdienstleister vereinbarten Authentifizierungselemente erfolgen. Die Eingabe der persönlichen Geheimzahl (PIN) oder die Nutzung der anderen vereinbarten Authentifizierungselemente darf nur durch den Karteninhaber erfolgen. Zur Abwicklung von kontaktlosen Zahlungen (sofern das girocard-Terminal dies unterstützt) kann vom kartenausgebenden Zahlungsdienstleister bei Transaktionen bis zu jeweils 50 € auf die Eingabe der persönlichen Geheimzahl (PIN) oder die Verwendung des anderen zwischen Karteninhaber und kartenausgebendem Zahlungsdienstleister vereinbarten Authentifizierungselementes verzichtet werden.
9. Zutrittsgewährung
Das Unternehmen gewährleistet, dass Beauftragte der Kreditwirtschaft auf Wunsch Zutritt zu den girocard-Terminals erhalten und diese überprüfen können.
10. Einzug von girocard-Umsätzen
Der Einzug der girocard-Umsätze erfolgt aufgrund gesonderter Vereinbarungen zwischen dem Unternehmen und dem gewählten Zahlungsdienstleister und ist nicht Gegenstand dieser Bedingungen. Der Netzbetreiber hat sich bereit erklärt, das Unternehmen bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs dadurch zu unterstützen, dass er aus den girocard- bzw. Umsätzen des Unternehmens Lastschriftdateien erstellt und diese unter anderem
- dem Unternehmen zur Einreichung bei seinem kontoführenden Zahlungsdienstleister bzw. einer von diesem benannten Zentralstelle zur Verfügung stellt,
- die Einreichung beim kontoführenden Zahlungsdienstleister des Unternehmens in dessen Auftrag selbst vornimmt
- oder nach Abtretung der Forderung durch das Unternehmen seinem kontoführenden Zahlungsdienstleister zur Einziehung übergibt.
11. Aufbewahrungsfristen
Das Unternehmen wird die Händlerjournale von girocard-Terminals, ungeachtet der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, für mindestens 15 Monate aufbewahren und auf Verlangen dem Inkasso-Zahlungsdienstleister, über das der girocard-Umsatz eingezogen wurde, zur Verfügung stellen. Einwendungen und sonstige Beanstandungen von Karteninhabern nach Nr. 2 Satz 1, die das Vertragsverhältnis mit dem Unternehmen betreffen, werden unmittelbar gegenüber dem Unternehmen geltend gemacht.
12. Akzeptanzzeichen
Das Unternehmen hat auf das girocard-System mit einem zur Verfügung gestellten Zeichen gemäß Kap. 2.3 des Technischen Anhangs deutlich hinzuweisen. Dabei darf das Unternehmen einen Zahlungsdienstleister oder eine Gruppe von Zahlungsdienstleistern werblich nicht herausstellen.
13. Sonderbestimmungen für die Auszahlung von Bargeld durch das Unternehmen
Falls ein Unternehmen im Rahmen des girocard-Verfahrens die Möglichkeit der Bargeldauszahlung anbietet, gelten dafür zusätzlich folgende Bestimmungen:
- Die Auszahlung von Bargeld ist nur in Verbindung mit einer girocard-Transaktion zur Bezahlung von Waren und Dienstleistungen des Unternehmens zulässig. Die Höhe der girocard-Transaktion soll mindestens 20,00 € betragen.
- Die Auszahlung von Bargeld erfolgt ausschließlich aufgrund einer zwingenden Autorisierung des angeforderten Betrages durch den kartenausgebenden Zahlungsdienstleister.
- Vorbehaltlich eines hinreichenden Bargeldbestandes in der Kasse ist das Unternehmen an das Ergebnis der Autorisierung des Zahlungsdienstleisters gebunden.
- Die Barauszahlung darf höchstens 200,00 € betragen.
- Das Unternehmen wird hinsichtlich des Angebotes der Auszahlung von Bargeld keine Differenzierung zwischen Karteninhabern verschiedener kartenausgebender Zahlungsdienstleister vornehmen. Dabei kann der Händler den jeweiligen Bargeldbestand in der Kasse berücksichtigen.
14. Änderung der Bedingungen
Änderungen dieser Bedingungen werden dem Unternehmen schriftlich bekannt gegeben. Ist mit dem Unternehmen ein elektronischer Kommunikationsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege übermittelt werden, wenn die Art der Übermittlung es dem Unternehmen erlaubt, die Änderungen in lesbarer Form zu speichern oder auszudrucken. Sie gelten als genehmigt, wenn das Unternehmen nicht schriftlich oder auf dem vereinbarten elektronischen Weg Widerspruch bei seinem kontoführenden Zahlungsdienstleister erhebt. Auf diese Folge wird das Unternehmen bei der Bekanntgabe der Änderung besonders hingewiesen. Das Unternehmen muss den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderung an seinen kontoführenden Zahlungsdienstleister absenden.
15. Rechtswahl, Gerichtsstand und Sprache
Diese Bedingungen und ihre Anlagen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für Auseinandersetzungen, die diese Bedingungen betreffen, ist Berlin. Ein beklagter Zahlungsdienstleister und das Unternehmen können auch an ihrem Geschäftssitz verklagt werden. Bei Übersetzungen ist jeweils die Fassung in deutscher Sprache verbindlich.
Anlage: Technischer Anhang zu den Händlerbedingungen
Technischer Anhang zu den Bedingungen für die Teilnahme am girocard-System der Deutschen Kreditwirtschaft (Händlerbedingungen)
1. Zugelassene Karten
An Terminals des girocard-Systems der deutschen Kreditwirtschaft können von deutschen Kreditinstituten herausgegebene Karten, die mit einem girocard-Logo gemäß Kap. 2.3 versehen sind, eingesetzt werden.
2. Betriebsanleitung
2.1. Sicherheitsanforderungen (Sichtschutz)
Die Systemsicherheit wird grundsätzlich durch den Netzbetreiber gewährleistet. Der Händler trägt seinerseits durch geeignete Maßnahmen zum Sichtschutz dazu bei, eine unbeobachtete Eingabe der Geheimzahl des Kunden zu gewährleisten. Hierzu zählen insbesondere:
- Der Standort der Kundenbedieneinheit sollte so gewählt und gestaltet werden, dass der Sichtschutz zusammen mit dem Körper des Kunden eine optimale Abschirmung der Eingabe ermöglicht.
- Handgeräte sollten dem Kunden in die Hand gegeben werden.
- Tischgeräte sollten verschiebbar sein, so dass sich der Kunde auf wechselnde Verhältnisse einstellen kann.
- Videokameras und Spiegel sollten so aufgestellt werden, dass die PIN-Eingabe mit ihrer Hilfe nicht beobachtet werden kann.
- Vor dem Eingabegerät sollten Abstandszonen eingerichtet werden.
2.2. Allgemeine Anforderungen an Terminals
Der Netzbetreiber ist verpflichtet, nur Terminals an sein Netz anzuschließen, die den Anforderungen der Kreditwirtschaft genügen (vgl. Ziffer 3 der Händlerbedingungen). Diese beschränken sich auf
- den reibungslosen Ablauf der Transaktionen unter Einhaltung weniger Grundfunktionen,
- die Gestaltung der sogenannten Kundenschnittstelle (Display/Kundenbelege/PIN-Eingabetastatur), um ein einheitliches Erscheinungsbild des Systems zu gewährleisten und insbesondere
- die Systemsicherheit, die die sichere Übertragung von Kaufdaten und persönlicher Geheimzahl (PIN) durch Einsatz geeigneter Soft- und Hardware gewährleistet.
2.3. girocard-Logos
Im Kassenbereich ist als Akzeptanzzeichen ein „girocard“-Logo zu verwenden.


Teil E: Begriffsbestimmungen
In diesen Bedingungen haben die nachstehend fettgedruckten Wörter und Ausdrücke die neben ihnen angegebene Bedeutung, es sei denn, in dem betreffenden Abschnitt wird etwas anderes angegeben.
In diesen Bedingungen werden Verifone und Sie jeweils einzeln als "Partei" und gemeinsam als "Parteien" bezeichnet. Wir verwenden "wir", "uns", "unser" und "Verifone" in diesen Bedingungen, um die auf Ihrem Bestellschein angegebenen Verifone-Unternehmen je nach Kontext gemeinsam oder einzeln zu bezeichnen. Auf Ihrem Bestellformular wird in der Regel eine Verifone-Tochtergesellschaft angegeben, die für die Bereitstellung der Terminal Services verantwortlich ist, wobei die Bezeichnung je nach abgedecktem Gebiet variiert. Im Vereinigten Königreich erbrachte Acquiring Services werden von Verifone Payments UK Limited (eingetragen in England und Wales, Unternehmensnummer 14027000, mit Hauptsitz in 1 Mondial Way, Hayes, Vereinigtes Königreich, UB3 5AR, und von der Financial Conduct Authority gemäß den Payment Services Regulations 2017 zur Erbringung von Zahlungsdiensten zugelassen und mit der Firmenreferenznummer 978295) bereitgestellt. Acquiring Services, die in der Europäischen Union, Norwegen oder der Schweiz erbracht werden, werden von der Verifone Payments GmbH (eingetragen beim Amtsgericht München unter der Handelsregisternummer HRB 285651, mit Hauptsitz in der Karl-Hammerschmidt-Straße 1, 85609 Aschheim, Deutschland) erbracht, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Bundesbank als zugelassenes Zahlungsinstitut beaufsichtigt wird (BaFin-ID: 10118849).
"Abgedecktes Gebiet" bezeichnet die Länder, Regionen oder Gebiete, die auf dem jeweiligen Bestellformular angegeben sind.
"Abgerechnete Transaktion" ist eine zwischen einem Kunden und Ihnen durchgeführte Transaktion mit einem Zahlungsinstrument, bei der eine Gegenleistung zwischen dem Kunden und Ihnen für den Kauf einer Ware oder Dienstleistung oder die Rückgabe oder Erstattung eines solchen Kaufs ausgetauscht wird und der Betrag einer solchen Transaktion durch das Zahlungssystem über uns auf das Abrechnungskonto abgewickelt wird.
"Acquiring Services" sind Dienstleistungen für die Verarbeitung, Abwicklung und den Transfer von Geldbeträgen für Transaktionen mit unterstützten Zahlungssystemen.
"Antrag" ist eine Erklärung über Ihre finanzielle Situation, eine Beschreibung der Merkmale Ihres Unternehmens oder Ihrer Organisation und damit zusammenhängende Informationen, die Sie uns vorgelegt haben, einschließlich Kredit- und Finanzinformationen, die dazu geführt haben, dass Sie diese Bedingungen eingegangen sind und wir Transaktionen für Sie bearbeiten.
"Auskunftsanfrage" ist eine Anfrage eines Kunden oder eines Zahlungssystems nach Informationen in Bezug auf einen Anspruch oder eine Beschwerde im Zusammenhang mit einer Transaktion.
"Bedingungen" bezeichnet diese Bedingungen, das Bestellformular, alle zusätzlichen Servicebedingungen oder Betriebshandbücher, die für Sie gelten, jeweils in der geänderten, aktualisierten oder ersetzten Fassung.
"Bestellformular" ist das von Ihnen ausgefüllte Formular, in dem Sie die Einzelheiten der von Ihnen gewünschten Dienstleistungen und die entsprechenden Gebühren angeben, oder ein anderes für Verifone akzeptables Bestelldokument, dem diese Bedingungen beigefügt sind oder das auf diese Bedingungen verweist. "Designierter Acquirer" bezeichnet einen unterstützten Acquirer, den Sie ausgewählt haben, um ein Händlerkonto für die Nutzung der abonnierten Gateway Services einzurichten und zu unterhalten.
"Dienste" sind die Terminal Services, Acquiring Services und deutschen Zusatzdienste, die Sie kaufen, mieten oder anderweitig nutzen oder darauf zugreifen.
"Dienstleister" ist jede Partei, die in Ihrem Namen Zahlungsinstrumentinformationen verarbeitet, speichert, empfängt, überträgt oder Zugriff darauf hat, einschließlich Ihrer Vertreter, Geschäftspartner, Auftragnehmer und Unterauftragnehmer.
"Eingereichte Transaktion" ist jede Transaktion, die bei einem Zahlungssystem zur Abrechnung durch dieses Zahlungssystem direkt an den Kunden eingereicht wird.
"Gateway Services" bedeutet Verifone Gateway Services für den Einsatz in Geschäften oder über eine E-Commerce-Plattform, um Transaktionsrouting mit unterstützten Acquirern zu ermöglichen, um verschiedene Transaktionsarten zu ermöglichen, sowie Online-Reporting und andere von Verifone von Zeit zu Zeit zur Verfügung gestellte Tools.
"Gerätesoftware" bezeichnet die Terminal-Betriebssysteme, Firmware, Verschlüsselungsanwendungen, Anwendungsprogrammierschnittstellen, Bibliotheken, Zahlungsanwendungen und andere Softwarekomponenten, die als Teil der Terminal Services bereitgestellt werden.
"Installationsservice" bedeutet die Vor-Ort-Installation von Terminals und jeglichem Zubehör, das an den angegebenen Standort geliefert wird, wie auf dem Bestellformular angegeben oder anderweitig von Verifone schriftlich bestätigt.
"IT-Umgebung" bezeichnet die gesamte informationstechnische Infrastruktur, die für den Zugriff auf die Dienstleistungen und deren Nutzung erforderlich ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Infrastruktur, die für das Hosting und den Betrieb Ihrer Auftragseingabesysteme, Websites, mobilen Anwendungen und anderen internen Geschäftsumgebungen erforderlich ist.
"Kunde" ist die natürliche oder juristische Person, auf die ein Zahlungsinstrument ausgestellt ist oder die anderweitig zur Nutzung eines Zahlungsinstruments berechtigt ist.
"Regeln der Zahlungssysteme" sind die Satzungen, Regeln und Vorschriften der Zahlungssysteme in ihrer jeweils geltenden Fassung, die von den Zahlungssystemen nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit geändert werden können.
"RMA" bedeutet "Return Merchandise Authorisation".
"Rückbuchung" ist eine Rückabwicklung einer Transaktion, die uns zuvor gemäß den Regeln des Zahlungssystems vorgelegt wurde, was bedeutet, dass wir uns weigern, Sie zu bezahlen oder Geldmittel von Ihnen zurückfordern, nachdem wir abgerechnet haben.
"SCA-Anforderungen" sind die Maßnahmen, die die Anwendung einer starken Kundenauthentifizierung gemäß Vorschrift 100 der UK Payment Services Regulations 2017 (wenn Sie im Vereinigten Königreich tätig sind), § 55 des deutschen Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) (wenn Sie in der EU, Norwegen oder der Schweiz tätig sind), jedes andere anwendbare Gesetz zur Umsetzung von Artikel 97 der überarbeiteten EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) oder jedes Gesetz, jede Vorschrift oder Verordnung, die eine der vorgenannten Vorschriften ändert oder ersetzt.
"Sicherheitsstandards" sind alle Regeln, Vorschriften, Standards oder Richtlinien, die von den Zahlungssystemen oder dem Payment Card Industry Security Standards Council in Bezug auf den Datenschutz, die Datensicherheit und den Schutz, die Offenlegung und den Umgang mit Zahlungsmittelinformationen angenommen oder gefordert werden, einschließlich der Payment Card Industry Data Security Standards ("PCI DSS") und des Security Standard Framework, des Cardholder Information Security Program von Visa, des Information Security & Compliance Program von Discover, des Data Security & Compliance Program von American Express, des Data Security & Compliance Program von American Express und des Information Security & Compliance Program von Visa. Compliance Program, American Express's Data Security Operating Policy, MasterCard's Site Data Protection Program, Visa's Payment Application Best Practices, MasterCard's POS Terminal Security Program und der Payment Card Industry POS PIN Entry Device Standard, jeweils in der jeweils gültigen Fassung.
"Sicherheitsvorfall" ist jedes Ereignis oder vermutete Ereignis, das eine forensische Untersuchung von Ihnen oder Ihren Dienstleistern, Vertretern, Geschäftspartnern, Auftragnehmern oder Unterauftragnehmern durch ein Zahlungssystem erfordert. Dazu gehören unter anderem Rückbuchungsvorfälle, Betrug, Datensicherheitsverletzungen oder andere in den Regeln für Zahlungssysteme genannte Ereignisse.
"Terminal" bezeichnet jedes von uns zur Verfügung gestellte Point-of-Sale-Gerät, jede Ausrüstung oder Software, um die Zahlungsabwicklung zu ermöglichen, wie im entsprechenden Bestellformular angegeben.
"Terminal Services" bedeutet die Bereitstellung von Zahlungsterminals auf Miet- oder Kaufbasis, eine Lizenz zur Nutzung der auf diesen Zahlungsterminals installierten Software, Gateway Services, Außendienstleistungen und Installationsdienste, sofern auf Ihrem Bestellformular angegeben.
"Transaktion" ist eine zwischen einem Kunden und Ihnen durchgeführte Transaktion, die ein Zahlungsinstrument beinhaltet, mit dem ein Geldtransfer zwischen dem Kunden und Ihnen durchgeführt werden soll, und die von Ihnen bei uns eingereicht wird.
"Transaktionsdatensätze" sind die schriftlichen oder elektronischen Aufzeichnungen jeder Transaktion, einschließlich eines Autorisierungscodes oder eines Abrechnungsdatensatzes, die uns zur Bearbeitung vorgelegt werden.
"Unterstützter Acquirer" bezeichnet einen Acquirer, der von Verifone für die Verwendung mit den Gateway Services im abgedeckten Gebiet als unterstützt aufgeführt ist und von Verifone von Zeit zu Zeit aktualisiert wird.
"Übermäßige Rückbuchungen" bedeutet, dass Sie die von einem Zahlungssystem festgelegten Rückbuchungsgrenzen überschritten haben oder sich diesen nähern.
"Übermäßiger Betrug" bedeutet, dass Sie die von einem Zahlungssystem festgelegten Grenzen für betrügerische Transaktionen überschritten haben oder sich diesen nähern.
"Vor-Ort-Services" bedeutet die Reparatur- und Ersatzleistungen für Terminals, bei denen bestimmte Betriebsprobleme auftreten, wie auf dem Bestellformular oder anderweitig von Verifone schriftlich angegeben.
"Verbundenes Unternehmen" ist jede Person, die direkt oder indirekt von Ihnen oder uns kontrolliert wird, uns kontrolliert oder unter direkter oder indirekter gemeinsamer Kontrolle von Ihnen oder uns steht.
"Verkaufsstelle" bezeichnet alle Räumlichkeiten oder Filialen, in denen Sie Transaktionen akzeptieren, sowie alle Einzelhandelseinrichtungen, in denen Kunden Waren oder Dienstleistungen online, per Telefon oder per Versandhandel kaufen können.
"Zahlungsanwendung" ist eine Drittanwendung, die an der Autorisierung oder Abrechnung von Transaktionsdatensätzen beteiligt ist.
"Zahlungsinstrument" ist ein Konto, der Nachweis eines Kontos oder eine Zahlungsmethode, die zwischen einem Kunden und einem Zahlungssystem oder Vertretern oder Mitgliedern eines Zahlungssystems autorisiert und eingerichtet wurde und die Sie von Kunden als Zahlung für eine Ware oder Dienstleistung akzeptieren. Zu den Zahlungsinstrumenten gehören Kredit- und Debitkarten, Wertkarten, Kundenkarten, elektronische Geschenkkarten, autorisierte Konto- oder Zugangsnummern, Kreditkonten , digitale Geldbörsen, Banküberweisungen, Lastschriften, Prepaid- oder Postpaid-Karten, Echtzeit-Zahlungsmethoden, Sofortkauf- und spätere Zahlungsdienste und mobile Zahlungen.
"Zahlungsinstrumentinformationen" sind Informationen, die sich auf einen Kunden oder dessen Zahlungsinstrument beziehen und die Sie vom Zahlungsinstrument des Kunden oder vom Kunden in Verbindung mit dessen Nutzung eines Zahlungsinstruments erhalten (z. B. ein Sicherheitscode, eine PIN-Nummer oder die Postleitzahl des Kunden, wenn diese als Teil eines Adressverifikationssystems angegeben wird). Zu diesen Informationen gehören unter anderem die Kontonummer und das Ablaufdatum des Zahlungsinstruments, der Name oder das Geburtsdatum des Kunden, die PIN-Daten, die Daten des Sicherheitscodes (z. B. CVV2 und CVC2) und alle Daten, die gelesen, gescannt, aufgedruckt oder anderweitig vom Zahlungsinstrument erhalten werden, unabhängig davon, ob sie aufgedruckt, magnetisch, elektronisch oder auf andere Weise gespeichert sind. Um Zweifel auszuschließen, sind die Datenelemente, aus denen sich die Zahlungsinstrumentinformationen zusammensetzen, entsprechend ihrer Bedeutung als "Karteninhaberdaten" und "sensible Authentifizierungsdaten" zu behandeln, wie diese Begriffe im jeweils geltenden PCI DSS verwendet werden.
"Zahlungssystem" ist jeder Anbieter von Zahlungsmethoden, dessen Zahlungsmethode von uns zur Verarbeitung akzeptiert wird, einschließlich Visa, U.S.A., Inc., MasterCard International, Inc., Discover Financial Services, LLC und Anbieter von: Kredit- und Debitkarten, Debitnetzwerken, digitalen Brieftaschen, Banküberweisungsdiensten, Lastschriftdiensten, Prepaid- oder Postpaid-Karten, Echtzeit-Zahlungsmethoden, Sofort-Kaufen-Zahlungsdiensten, mobilen Zahlungsdiensten, elektronischen, Geschenkkarten- und anderen gespeicherten Wert- und Treueprogrammdiensten und anderen so genannten "fortschrittlichen Zahlungsmethoden". Das Zahlungssystem umfasst auch das Payment Card Industry Security Standards Council.
"Zeichen für Zahlungssysteme" sind die Marken, Embleme, Warenzeichen und Logos, die ein Zahlungssystem kennzeichnen.